Alchimedus legt neues Angebot zur „Psychischen Gefährungsbeurteilung“ auf
Seit September 2013 sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle Unternehmen dazu verpflichtet, eine sogenannte Psychische Gefährdungsbeurteilung ihres Unternehmens durchzuführen und nachzuweisen. Auch die bisherige Ausnahme von Kleinbetrieben aus der Dokumentationspflicht wurde gestrichen.
Führen Unternehmen die Psychische Gefährdungsbeurteilung nicht durch, drohen ihnen erhebliche Konsequenzen: So können Arbeitnehmer im Falle fehlender oder fehlerhafter Gefährdungsbeurteilungen, sofern sie gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden, Schadensersatz geltend machen. Auch Leistungsträger wie die gesetzliche Unfallversicherung nehmen in diesem Fall die Arbeitgeber in Regress. Bei Arbeitsgerichtsprozessen können Nachlässigkeiten zu gravierenden Nachteilen für den Arbeitgeber führen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ohne ein nachweisbares Bemühen des Arbeitgebers um die körperliche und geistige Gesundheit seiner Mitarbeiter ist mittlerweile nahezu ausgeschlossen.
Unser Angebot:
Wir bieten ein bundesweites Netzwerk von 390 Beratern; diese unterstützen Unternehmer effizient und unkompliziert bei der Durchführung einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung und zwar zu diesen Festpreisen:
- Unternehmen bis 10 MA: ½ Tag, € 600,- netto zzgl. Fahrtkosten
- Unternehmen bis 100 MA: 1 Tag, € 1200,- netto zzgl. Fahrtkosten
- Größere Unternehmen auf Anfrage
Die Beratung kann mit 50% über den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.