Hunderte deutsche Unternehmen brauchen in den nächsten Jahren einen neuen Chef. Doch die Liste der Kandidaten ist kurz.
So zu lesen in „Die Welt“ online vom 19.05.2015
http://www.welt.de/wirtschaft/article141095010/Deutschen-Unternehmen-gehen-die-Chefs-aus.html
Tenor:
Für Mittelständler in Deutschland wird es immer schwieriger, einen Unternehmensnachfolger zu finden. „Der unternehmerische Nachwuchs wird knapp“, heißt es alarmierend im Jahresmittelstandsbericht 2015, der am Dienstag in Berlin veröffentlicht wird.
Damit drohe die Basis des Mittelstands zu erodieren, stellt der Bericht fest, der von zehn Wirtschaftsverbänden, darunter Handwerk, Industrie und Handelskammern sowie freie Berufe, erstellt wird.
Nach den Zahlen des Mittelstandsberichts stehen in den nächsten drei Jahren mehr als 100.000 Unternehmen zur Übergabe an, im produzierenden Gewerbe und im Handel braucht fast jede 20. Firma einen neuen Chef. Immer mehr Unternehmer erreichten das Ruhestandsalter und suchten einen Nachfolger für ihren Betrieb.
So suchten mittlerweile mehr Altinhaber als übernahmewillige Personen die Beratung der Kammern, um sich in punkto Nachfolge unterstützen zu lassen. Besonders eng sei die Situation in der Industrie. Hier kommen rein rechnerisch fünf Senior-Unternehmer auf einen potenziellen Übernehmer.
Die möglichen Gründe für diesen Engpass!
- Die Demographische Entwicklung in Deutschland
Die Bevölkerung altert und schrumpft – das wirkt sich auch auf die Unternehmenslandschaft aus. Gründer sind zumeist zwischen 25 und 45 Jahre alt – diese Altersgruppe wird aber überproportional kleiner.
- Mangelnden Gründungseifer und Unternehmergeist der Deutschen
„Dass der Bevölkerungsanteil mit dem Wunsch, ein eigenes Unternehmen zu gründen, in Deutschland vergleichsweise gering ist, liegt auch an unserer vornehmlich sicherheitsorientierten Gesellschaft sowie der zum Teil fehlenden gesellschaftlichen Wertschätzung des Unternehmertums“, so analysieren zum Beispiel die Verbände im Jahresmittelstandsbericht 2015.
- Interessenlage des Altinhaber und der übernahmewilligen Personen
Der Altinhaber möchte sein Unternehmen in einem sauber strukturierten und haftungsrechtlich geordneten übersichtlichen Zustand übergeben.Weiterhin soll sein Nachfolger gerade in der Startphase ausreichend Zeit haben, um sich um die wirklich wichtigen Fragen und Themen im Unternehmen kümmern zu können.
Die Optimierungsmöglichkeiten
- Bessere rechtliche Rahmenbedingungen für den Unternehmernachwuchs
„Zu viel Bürokratie, zu viel Regulierung, gerade bei der Steuer- und Arbeitsmarktpolitik, und Nachwuchssorgen aufgrund bildungspolitischer Fehlsteuerung – die Liste für Verbesserungen ist lang“; so der Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer.
Bewertung: Auf diese Lösungsmöglichkeit haben die Betroffenen aber keinen direkten Einfluss!
- Individuelles Risikomanagement in den Unternehmen
Ein sicheres Unternehmen braucht eine nachweisbar sichere Geschäftsführung. Leider unterschätzen viele Führungskräfte die Bandbreite der persönlichen Haftung.
Es gibt vier einleuchtende Gründe, warum sich Manager insbesondere durch ein valides Qualitätsmanagementsystem absichern sollten, so der Experte und Qualitätsmanager Rechtsanwalt Joachim H. Griesang.
Bewertung: Nur hier besteht eine direkte Gestaltungs-und Einflussmöglichkeit der Betroffenen.
- Altinhaber und Nachfolger haften mit ihrem Privatvermögen
Unternehmenslenker und alle Manager mit Organfunktion haften persönlich in unbegrenzter Höhe, auch mit ihrem Privatvermögen, für im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit schuldhaft begangenen Pflichtverletzungen.
- Manager haften unbegrenzt
Während die Gesellschafter bzw. Aktionäre nur mit ihrer Einlage haften, ist das Risiko für Manager unbegrenzt und kann somit deren finanzielle Existenz massiv bedrohen.
- Manager haften gesamtschuldnerisch
Die Haftung von Managern besteht gem. § 421 BGB generell gesamtschuldnerisch, sodass jeder Manager nicht nur für sein eigenes Verschulden haftet, sondern auch im vollen Umfang für die Fehler der anderen Organmitglieder.
- Manager haften gegenüber dem eigenen Unternehmen UND gegenüber Dritten
Aus der Manager-Tätigkeit ergeben sich stets Haftungsrisiken sowohl gegenüber dem Unternehmen selbst (Innenhaftung), als auch gegenüber Dritten (Außenhaftung).
Fazit und Empfehlung des QM-Experten Rechtsanwalt Joachim H. Griesang:
- Beachtung der 10 goldenen Regeln der Geschäftsführung*
(* Rechtswissenschaftler und langjährige Sprecher des Zentrums für Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Marcus Lutter hat 1998 als anschauliche Orientierungshilfe für Manager deren Sorgfaltspflichten in Form der folgenden „Zehn Gebote„)
- Gebot: Einhaltung der Gesetze, insbesondere des GmbHG.
- Gebot: Einhaltung von Satzung und Geschäftsordnung.
- Gebot: Einhaltung der Regeln des Anstellungsvertrages.
- Gebot: Einhaltung von Weisungen der Gesellschafter (nicht bei Gesetzesverstoß).
- Gebot: Ordnungsgemäße Organisation der Gesellschaft.
- Gebot: Kontrolle der Organisation und der Abläufe.
- Gebot: Regelmäßig Kontrolle der Liquidität und Finanzlage.
- Gebot: Vermeidung übergroßer Risiken für das Unternehmen.
- Gebot: Vermeidung, mindestens aber Offenlegung aller Konflikte zwischen den Interessen der GmbH und den Eigeninteressen des Geschäftsführers.
- Gebot: Sorgfältige Vorbereitung geschäftlicher und unternehmerischer Entscheidungen.
- Entwicklung einer individuellen Fehlervermeidungsstrategie
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
- Nutzung eines GF-Strategie-Handbuchs
- Nutzung eines validen QM-Systems
- Zertifizierung durch eine unabhängige Organisation
- Vereinbarung von Haftungsbeschränkungen
- Restrisikoabsicherung durch Versicherungslösungen
„Nur so besteht die Sicherheit, dass Fehler nachhaltig und konsequent vermieden und über den Zeitraum der aktiven Tätigkeit hinaus in einem belastbaren Qualitätsmanagementsystem alle wichtigen Entscheidungen dokumentiert werden und der Unternehmenslenker im Schadenfall keine bösen Überraschungen erlebt.“
Die einfachste und wirksamste Lösung findet sich in der Entwicklung einer individuellen Fehlervermeidungsstrategie:
Führungskräften für ihre Aufgabe das richtige Handwerkszeug zu liefern, um ihre Risiken der Unternehmensführung mit möglichst geringem Aufwand gerecht zu werden, ist das Kernziel des IFQU!
Interaktives Risikomanagement für die Geschäftsführung
Ihr Ansprechpartner unterstützt Sie gerne aktiv in allen Fragen zum Thema „Geschäftsführung Best Performance für Altinhaber und Nachfolger“
Rechtsanwalt
Joachim H. Griesang
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