Erst vor kurzem haben wir Sie informiert: Alle Betriebe – egal welcher Größe und Mitarbeiterzahl, sind seit September 2013 sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und nachzuweisen, da andernfalls bei nachweislicher psychischer Erkrankung eines Mitarbeiters erheblichen Regresspflichten drohen. Auch die bisherige Ausnahme von Kleinbetrieben aus der Dokumentationspflicht wurde gestrichen.

Hierzu eine weitere aktuelle Information aus der Praxis: Die Gewerbeaufsicht fordert bei Betriebsbegehungen aktiv Psychische Gefährdungsbeurteilungen an. Können diese nicht nachgewiesen werden, wird Musterdokumentationshilfe ausgehändigt. Der Nachweis muss seitens des Betriebes innerhalb weniger Tage nachgereicht werden.

Fazit:

Das Thema ist brandaktuell, für jeden Unternehmer haftungsrelevant und damit hochbrisant.

Alchimedus® bietet die Lösung und zwar unkompliziert, zeitsparend und effizient. Mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung nach Alchimedus® sind Sie auf der sicheren Seite. Zögern Sie nicht!

Wir bieten ein bundesweites Netzwerk von 390 Beratern; diese unterstützen Unternehmer bei der Durchführung einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung.

Die Beratung kann mit 50% über den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.

 

Die wahrscheinlich effektivste Art der Best Performance und Qualitätsmanagement einzuführen oder Kunden, Projekte, Aufträge und Ihre eigene Qualität zu mangen!

In einem ca. 60 minütigen Online-Seminar stellt Sascha Kugler die neue Alchimedus® AML24® Plattform vor. Das Webinar findet am Dienstag, den 09. Dezember 2014 um 09:00 Uhr statt. Interessierte Partner registrieren sich bitte unter folgendem Link:  www.anmelden.org/alchimedus-partner

Bitte beachten Sie, dass sich das Anmeldeformular 30 Minuten vor Online-Seminarebeginn schließt, und Sie sich dann nicht mehr anmelden können.

Alchimedus® AML24® – eine Revolution im Management!

Alchimedus® AML24 ist eine Webplattform im Design Ihrer Unternehmensberatung oder Ihres Unternehmens, die es Ihnen erlaubt, alle Berater und Unternehmensthemen zu organisieren, Prozesse zu gestalten, Projekte Ihres Hauses zu managen, sie umfassend zu dokumentieren, die Kunden zu verwalten und neue Umsätze und Dienstleistungen zu generieren.

Ihre Möglichkeiten mit Alchimedus® AML24®:

  • Sie hinterlegen Ihre eigenen (Beratungs-) Prozesse
  • Sie nutzen die Alchimedus® Management-Datenbank, z.B. ISO 9001, Datenschutz, BAFA-Beratung und bis zu 200 zusätzliche Lösungen online und bauen so die entsprechenden Managementsysteme bei Ihren Kunden oder in Ihrem Hause auf.
  • Sie ordnen Ihren Beratern oder Projektverantwortlichen  Kunden- oder Entwicklungsprojekte zentral zu.
  • Sie verwalten den gemeinsamen Terminkalender.
  • Sie dokumentieren gemeinsam mit den Beratern/Projektverantwortlichen die Prozessschritte.
  • Sie werten die Projekte aus und rechnen ab.
  • Sie generieren Mailings und nutzen das System als Kundenverwaltung.
  • Die Online-Plattform fungiert auch als Qualitätsmanagementsystem.

Nutzen Sie Alchimedus® AML24, die Alchimedus Management Library, die 24 Stunden am Tag zur Verfügung steht!

 

Mit Alchimedus® AML24  haben Sie jederzeit Zugang zu den wesentlichen Managementthemen inklusive Umsetzungsempfehlungen, Handlungsanweisungen und Vorlagen, die Sie selbst und Ihre Kunden voranbringen.

  • Alchimedus® AML24 ist mehr als eine Projektplattform, aber auch.
  • Alchimedus® AML24 ist mehr als ein CSR-System, aber auch.
  • Alchimedus® AML24 ist mehr als eine Wissensdatenbank, aber auch.

Und wozu?

  • Alchimedus® AML24 wird von Beratern in der eigenen Organisation genutzt.
  • Alchimedus® AML24 wird von Alchimedus®-Beratern vor Ort beim Kunden genau auf die Belange des Kunden zugeschnitten.
  • Alchimedus® AML24 bietet den direkten Feedback und Coachingservice aus der Anwendung heraus.
  • Alchimedus® AML24 ist umfassender, zielführender, effektiver und vor allem einzigartig!

 

Diese Lösung benötigen Sie und Ihre Kunden!

 

Immer wieder erreicht uns aus dem Kreis der Unternehmensberater der Wunsch nach einer offiziellen Matrix-Zertifizierung ISO 9001. Ab  sofort können wir Sie auch dabei unterstützen. Auf Basis der Alchimedus®-Software können wir eine derartige Matrix mit einem namhaften Zertifizierungshaus einführen. Das heißt konkret, dass jeder Teilnehmer sein eigenes DIN ISO 9001 – Zertifikat erwirbt und damit ein zusätzliches Unterscheidungsmerkmal für seinen Wettberwerb erhält.

Bisher war die Zertifizierung für Einzelunternehmer oder Beratungen bis 10 Mitarbeiter eine zu anspruchsvolle Investition. Ab sofort kann Alchimedus® endlich auch diesem Kreis an Interessenten eine umsetzbare Lösung anbieten.

Die Matrix hat neben einer Reihe von anderen Vorteilen auch einen Kostenvorteil für die Teilnehmer. Denn der Preis wird sich auf ca. € 650,- netto (oder niedriger, je nach Teilnehmerzahl) pro Teilnehmer und Jahr  statt der sonst üblichen über  € 2.000,- netto belaufen.

Viele QM-Funktionen können zentral wahrgenommen werden und die Arbeitsbelastung in Sachen QM sinkt damit drastisch. Sowohl Berater, die in Sachen QM neu sind, als auch bereits zertifizierte Berater können einsteigen. Das Intervall für das Vor-Ort-Auditwird nicht jährlich sein, sondern ca. alle drei Jahre.
Bei Interesse melden Sie sich bitte sehr gerne bei sekretariat@alchimedus.comWir helfen Ihnen weiter!

Dieser Beitrag wurde uns zur Veröffentlichung durch Lieb.Rechtsanwälte, Erlangen zur Verfügung gestellt:

Ob ein Zeichen als Marke eintragungsfähig ist, hängt in besonderem Maße auch davon ab, für welche Waren oder Dienstleistungen die Eintragung erfolgen soll. Es muss im Verhältnis zu der Marke Unterscheidungskraft haben und darf nicht beschreibend sein. Der Verkehr muss das Zeichen als Herkunftshinweis versehen. Berühmteses Beispiel hierfür ist das Wort „Apple“ – „Apfel“, welches in Bezug auf Computer unterscheidungskräftig ist, nicht aber hinsichtlich des Obstes.

Jüngst hat das Gericht der Europäischen Union wieder demgemäß entschieden. Hiernach fehlt einem Werbeslogan auch dann jegliche Unterscheidungskraft, wenn das dem Slogan zugrundeliegende Dienstleistungskonzept ungewöhnlich, neu und innovativ ist. Konkret handelte es sich um den Versuch eines Waschsalons mit integriertem Café, den Slogan „Wash & Coffee“ als Marke eintragen zu lassen. Das Gericht urteilte, dass die angebotenen Dienstleistungen in der Marke enthalten seien und wies die Klage ab.

Wir dürfen Ihnen heute  die Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH vorstellen. Wir haben hier sehr gute Erfahrungen in der Abwicklung von BAFA-Anträgen gemacht und empfehlen Ihnen diese Leitstelle für Ihre nächsten BAFA-Anträge.

Die Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH ist im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie als Leitstelle tätig und prüft Antragsunterlagen zur Bezuschussung von Unternehmensberatungen sowie Informations- und Schulungsveranstaltungen. Die Leitstelle bietet Bearbeitungszeiten von maximal drei Tagen und einen umfassenden kostenlosen Service für Antragsteller und Berater. Bei Fragen und Problemen rund um die BAFA-Förderung steht die Förderungsgesellschaft jederzeit gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Sie erhalten auch Unterstützung bei der Online-Antragstellung, bei Bedarf sogar außerhalb üblicher Bürozeiten.

Die Kontaktdaten lauten:

Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH

Tel.: 0228-210033

E-Mail: info@foerder-bds.de

Internet: www.förder-bds.de

Da Informationen und Neuigkeiten zur BAFA-Förderung in XING verbreitet werden, wäre es sehr für Interessenten nützlich, sich dort mit Kathleen Rüßmann zu vernetzen.

Auf eine gute Zusammenarbeit!

 

 

Qualitätsmanagement ist in aller Munde. Es soll die Struktur- und Ergebnisqualität von Unternehmen und Organisationen sichern und laufend verbessern. Meist wird dabei das Gesamtunternehmen en bloc betrachtet und weniger die Geschäftsleitung mit ihren besonderen Herausforderungen. Gerade die Geschäftsleitung steht jedoch unter genauer Beobachtung und speziell im Falle der beauftragten Fremdgeschäftsführung (Nicht-Inhaber) und damit verbunden auch im nachvertraglichen Bereich, also nach Beendigung des Engagements in einem Unternehmen, in der Zwickmühle. Denn sie muss die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Zweifelsfalle nachweisen können.

Der Nachweis wird notwendig, wenn, wie es oft der Fall ist, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses „dreckige Wäsche gewaschen wird“, der ehemalige Geschäftsführer jedoch keinerlei Akteneinsicht oder Zugriff mehr hat. Der Nachweis ist aber auch im laufenden Geschäft wichtig, um im Sinne eines Risikomanagements die wesentlichen Bestandteile einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung zu erfüllen. Dabei geht es um Themen wie Vermeidung der Fahrlässigkeit, Verbesserung der eigenen Performance und Reduktion potenzieller Risiken. Grund genug für Alchimedus®, dieses Thema aufzugreifen.

Passend zur neuen Publikation Top Performance in der Geschäftsführung wurde ein Qualitätsmanagementsystem für Geschäftsführer entwickelt und in einer eigenen Software abgebildet. Mit der Software Geschäftsleitungscheck möchten wir Sie und Ihr Unternehmen strukturiert durch die gängigen Problemsituationen der Geschäftsleitung führen und Sie auch mit dem rechtlichem Hintergrund unterstützen. Mit Hilfe dieses Checks prüfen Sie, ob die Geschäftsleitung jeweils entsprechende Verträge und Geschäftsabläufe nutzt. Wir empfehlen Ihnen, die aktuellen Verträge und Termine an den beschriebenen Stellen in die Software einzupflegen, damit diese künftig in einer strukturierten Form abgelegt und somit gemäß QM-Standard geführt werden können. Dieser Check kann sehr gut im Rahmen der Geförderten Unternehmensberatung genutzt werden.

Lesen Sie hier zwei Auszüge aus unserer Software und dem Buch!

1)      Warum sollten Sie darauf achten, dass einerseits Ihr Unternehmen fremde Leistungsschutzrechte (z.B. Patente, Marken, Urheberrechte) nicht verletzt, und andererseits niemand die eigenen Leistungsschutzrechte und Nutzungsrechte Ihres Unternehmens verletzt?

Grundlage:

Der Verletzer von Leistungsschutzrechten kann vom Rechtsinhaber auf Unterlassung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz für die Abmahnung und Vernichtung der Verletzungsgegenstände in Anspruch genommen werden. Die Durchsetzung der Ansprüche wird durch Auskunftsansprüche unterstützt. Folgende Leistungsschutzrechte sind zu unterscheiden:

Leistungsschutzrecht Marke Patent Urheberrecht
SchutzgegenstandWichtige Eigenschaften ZeichenUnterscheidungskraft Erfindungobjektiv neu,erfinderische Tätigkeit,

gewerbliche Anwendbarkeit

WerkPersönliche geistige Schöpfung
Wichtige Voraussetzungen der Entstehung EintragungODER Benutzung und VerkehrsgeltungODER notorische Bekanntheit Erteilung Patent Nur: Schaffung Werk
Schutzdauer 10 Jahre, immer wieder verlängerbar 20 Jahre Bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers
Wichtige Verletzungs-möglichkeiten Unbefugte Benutzung identischer/ ähnlicher Zeichen,ggf. mit Verwechslungsgefahr oder Rufausbeutung/ Rufbeeinträchtigung Unbefugte Nutzung der ErfindungAuch: unabhängige Parallelerfindung Unbefugte Verwertung (insb. Vervielfältigung, Verbreitung, öffentl. Zugänglichmachen)ODER Verletzung Urheberpersönlichkeitsrecht

 

Neben dem Urheberrecht gibt es das Geschmacksmuster und neben dem Patent das Gebrauchsmuster, die jeweils geringere Anforderungen an den Schutzgegenstand stellen. An allen Rechten kann ein ausschließliches oder einfaches Nutzungsrecht eingeräumt werden. Alle Leistungsschutzrechte außer dem Urheberrecht können übertragen werden.

Maßnahmen:

Ob eigene Leistungsschutzrechte verletzt werden, sollte regelmäßig mit Stichproben recherchiert werden. Wenn eine Verletzung entdeckt wird, sollte dagegen zeitnah vorgegangen werden, da sonst ein größerer Schaden oder sogar ein Verlust der eigenen Rechte droht. Der erste Schritt sollte eine Abmahnung sein, in der der Verletzer aufgefordert wird, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung abzugeben. Wenn Sie sich bezüglich der Rechtsverletzung bzw. der Gestaltung der Abmahnung unsicher sind, sollten Sie sich kompetent beraten lassen. Bei einer berechtigten Abmahnung können Sie die Aufwendungen hierfür vom Verletzer verlangen. Durch die Abmahnung können Sie die Verletzung möglicherweise schnell unterbinden und vermeiden, dass Sie später auch beim Gewinn des Gerichtsprozesses die Kosten tragen müssen. Unterlassungsansprüche sollten vor bzw. neben der Klage im Hauptsacheverfahren im einstweiligen Rechtsschutz geltend gemacht werden (Antrag auf einstweilige Verfügung), um die Rechtsverletzung zügig zu stoppen.

Es bietet sich an, im Rahmen des QM-Systems ein entsprechendes Verfahren zu entwickeln.

 

2)      Welche Vorteile hat es, bei Besprechungen der Geschäftsleitung bzw. der Gesellschafter die Ergebnisse – ggf. mit Protokollführer – zu protokollieren, sich die Protokolle von den Adressaten unterschreiben zu lassen und die Protokolle strukturiert abzulegen?

Protokolle dienen der Information aller Beteiligten bzw. Betroffenen von Besprechungen. Festgehalten werden sollten die Ergebnisse, vor allem gemeinsame Ziele und deren Verwirklichung (Wer was bis wann erledigt). Protokolle sollten möglichst noch in der Sitzung aufgenommen werden. Damit wird vermieden, dass das Protokoll mit zusätzlichem Zeitaufwand, falsch, unvollständig oder gar nicht geschrieben wird. Zudem können dann die Teilnehmer oder nur die Personen, denen Aufgaben zur Erledigung übertragen wurden, das Protokoll gleich im Anschluss erhalten. Daneben dienen Protokolle dem Nachweis bei Unklarheiten und Streitigkeiten im und außerhalb des Unternehmen/-s. Ein Protokollführer kann insofern ein neutraler Zeuge sein. Die Unterschriften der Adressaten belegen deren Kenntnisnahme(-möglichkeit) und ihr Einverständnis mit dem Inhalt. Um später Informationen nachlesen zu können und Nachweise zur Verfügung zu haben, sollten Protokolle an einer Stelle im Unternehmen strukturiert abgelegt werden.

 

Mehr Infos: Top Performance in der Geschäftsführung Broschiert – 6. November 2014

von Sascha Kugler (Autor), Tanja Rohlederer (Autor), Ines Scholz (Autor), Wolf Braune (Autor)

…. und Qualitätsmanagement eizuführen oder Kunden, Projekte, Aufträge und Ihre Qualität zu mangen!

Alchimedus® AML24® – eine Revolution im Management!

Alchimedus® AML24 ist eine Webplattform im Design Ihrer Unternehmensberatung oder Ihres Unternehmens, die es Ihnen erlaubt, alle Berater und Unternehmensthemen zu organisieren, Prozesse zu gestalten, Projekte Ihres Hauses zu managen, sie umfassend zu dokumentieren, die Kunden zu verwalten und neue Umsätze und Dienstleistungen zu generieren.

Ihre Möglichkeiten mit Alchimedus® AML24®:

  • Sie hinterlegen Ihre eigenen (Beratungs-) Prozesse
  • Sie nutzen die Alchimedus® Management-Datenbank, z.B. ISO 9001, Datenschutz, BAFA-Beratung und bis zu 200 zusätzliche Lösungen online und bauen so die entsprechenden Managementsysteme bei Ihren Kunden oder in Ihrem Hause auf.
  • Sie ordnen Ihren Beratern oder Projektverantwortlichen  Kunden- oder Entwicklungsprojekte zentral zu.
  • Sie verwalten den gemeinsamen Terminkalender.
  • Sie dokumentieren gemeinsam mit den Beratern/Projektverantwortlichen die Prozessschritte.
  • Sie werten die Projekte aus und rechnen ab.
  • Sie generieren Mailings und nutzen das System als Kundenverwaltung.
  • Die Online-Plattform fungiert auch als Qualitätsmanagementsystem.

Nutzen Sie Alchimedus® AML24, die Alchimedus Management Library, die 24 Stunden am Tag zur Verfügung steht!

Mit Alchimedus® AML24  haben Sie jederzeit Zugang zu den wesentlichen Managementthemen inklusive Umsetzungsempfehlungen, Handlungsanweisungen und Vorlagen, die Sie selbst und Ihre Kunden voranbringen.

  • Alchimedus® AML24 ist mehr als eine Projektplattform, aber auch.
  • Alchimedus® AML24 ist mehr als ein CSR-System, aber auch.
  • Alchimedus® AML24 ist mehr als eine Wissensdatenbank, aber auch.

Und wozu?

  • Alchimedus® AML24 wird von Beratern in der eigenen Organisation genutzt.
  • Alchimedus® AML24 wird von Alchimedus®-Beratern vor Ort beim Kunden genau auf die Belange des Kunden zugeschnitten.
  • Alchimedus® AML24 bietet den direkten Feedback und Coachingservice aus der Anwendung heraus.
  • Alchimedus® AML24 ist umfassender, zielführender, effektiver und vor allem einzigartig!

Diese Lösung benötigen Sie und Ihre Kunden!

Lust auf eine unverbindliche Demo? Dann schreiben Sie uns: sekretariat@alchimedus.com

 

Mittlerweile ist uns allen Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) längst geläufig, denn es ist zum zenralen Thema in vielen Unternehmen geworden. Alchimedus® ist schon seit Jahren in diesem Bereich erfolgreich tätig. Aktuell bieten wir Ihnen einen zweitägigen softwarebasierten Lehrgang zum BGM-Beauftragten oder BGM-Berater an. Nach dem Lehrgang erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das sie zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen im Unternehmen und zur Einführung eines BGM-Systems auf Basis der Alchimedus®-Methode berechtigt.

Wir sehen BGM als ganzheitliche Managementaufgabe. D.h., Sie erstellen mit Ihrem Kunden je nach Niveau ein sich ständig selbst verbesserndes BGM-System. Einsteiger erarbeiten Einzelbausteine wie die Psychische Gefährdungsbeurteilung, die Eckpfeiler eines BGM-Systems (das BGM-Kernsystem wurde von Alchimedus® entwickelt), konkrete BGF-Maßnahmen und den Gesundheitsbericht. Ein großer Vorteil: Darauf aufbauend können Sie das System mithilfe der Alchimedus® Software-Familie sogar bis zur DIN spec erweitern, eine zertifizierbare Managementnorm für BGM.

Warum sollte ich ein BGM und die darin enthaltenen Bausteine einführen? 

1. Die Pflicht:

Seit Ende 2013 gibt es eine Neuerung im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, ab dem ersten Mitarbeiter eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen. Die Dokumentationspflicht für kleine Unternehmen unter 10 Mitarbeitern ist demnach aufgehoben. Erkrankt einer der Mitarbeiter (z.B. Burnout / Depression) und kann der Arbeitgeber die  psychische Gefährdungsbeurteilung  nicht nachweisen, haben die Renten-/Krankenkassen bzw. Berufsgenossenschaften (je nach Fall) die Möglichkeit die Geschäftsführung in die Haftung zu nehmen.

2. Betriebliches Gesundheitsmanagement steigert die betriebliche Produktivität:

Betriebliches Gesundheitsmanagement bietet zum einen das Potenzial für Unternehmen, Kostenersparnisse durch Fehlzeitenreduktion und geringere Fluktuation zu realisieren. Zum anderen können Unternehmen durch Betriebliches Gesundheitsmanagement den Herausforderungen der demographischen Entwicklung begegnen, indem die Gesundheit qualifizierter Mitarbeiter erhalten wird.

3. Nutzen für Ihr Unternehmen in Schlagzeilen:

  • Sicherung der Leistungsfähigkeit und -bereitschaft
  • Verbesserte und erhöhte Produktivität
  • Geringere Kosten aus Absenzen
  • Return on Investment 3:1

4. Nutzen für die Mitarbeiter

  • Motivierte, gesunde Mitarbeiter
  • Höhere Zufriedenheit und Identifikation
  • Höhere Flexibilität durch stark ausgeprägtes Kohärenzgefühl
  • Verbesserung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit

5. Auswirkungen für Unternehmen

  • Verbessertes Image auf dem Arbeitsmarkt
  • Positiver Beitrag zur Unternehmenskultur
  • Niedrigere Fehlzeitenquote und geringere Fluktuation
  • Wettbewerbsvorteile durch Expertenstatus und ggfs. Auszeichnungen

Ziel eines an einem langfristigen wirtschaftlichen Erfolg interessierten Unternehmens sollte die Etablierung eines funktionierenden Betrieblichen Gesundheitsmanagements nach dem Motto Gesunde Mitarbeiter in einem gesunden Unternehmen sein.

Umsetzung:

Der Fokus unseres Ansatzes liegt in der Ausschöpfung bestehender und möglicher Gesundheitspotenziale eines Unternehmens. Eine gründliche Analyse der unternehmensspezifischen Organisationsstruktur und der Unternehmenskultur ebnet dabei den Weg zu einer  Reflexion der Unternehmensabläufe, der Unternehmenswerte und -ziele und damit zur Entwicklung konkreter Maßnahmen. Auf der Basis des alchimedischen Modells wird besonderer Wert auf Partizipationsmöglichkeiten der Mitarbeiter, auf die Integration persönlicher Zielsetzungen und auf den Ausbau von Führungskompetenzen gelegt und zwar immer im Hinblick auf die Potenziale zur Optimierung der Gesundheitsförderung.

Unser Beratungsprozess erfolgt in drei Stufen:

  • BGM-Analyse: Wir ermitteln gemeinsam Ihren aktuellen Ist-Status und erstellen ein Konzept mit Maßnahmenkatalog bis zur Zertifizierung.
  • BGM-Einführung: Wir zeigen Ihnen, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um die Zertifizierungsreife zu erreichen, und bauen mit Ihnen Ihr maßgeschneidertes BGM-System auf.
  • BGM-Auditierung/Zertifizierung/Prämierung: Sobald Sie die Zertifizierungsreife nach TÜV Nord A91, DIN SPEC oder anderen-Systemen (BGM-Kernsystem) oder Gesundheitspreisen erreicht haben, nehmen wir mit unseren Kunden an Zertifzierungs- oder Prämierungsprogramm teil. Die Inhalte/Anforderungen sind in der Alchimedus® Software hinterlegt.

Der Kurs vermittelt, wie in Unternehmen eigenverantwortlich ein Betriebliches Gesundheitsmanagement aufgebaut und in bereits vorhandene Management- oder Qualitätssysteme integriert werden kann. Die Teilnehmer werden befähigt, interne Audits durchzuführen und Verbesserungsprozesse zu entwickeln. Nach dem Besuch der Veranstaltung sind Absolventen in der Lage, BGM selbstständig zu planen, umzusetzen und zu bewerten sowie Gefährdungsbeurteilungen zu psychischen Belastungen selbständig durchzuführen.

Zu den Terminen und zur Anmeldung gelangen Sie hier!

Es werden zurzeit auch Sondertermine aufgelegt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an sekretariat@alchimedus.com

 

Das Thema Datenschutz ist  in aller Munde und zugleich das Schreckgespenst aller Unternehmer. Ganz zurecht, denn Zuwiderhandlungen, Fehler oder Lücken im Datenschutz können zu erheblichen Strafen führen.  Trotzdem kümmern sich die wenigsten Unternehmen, speziell kleine Firmen mit weniger als 10 Mitarbeitern systematisch darum.

Oftmals wird lieber weggesehen, in der Hoffnung, dass schon nichts passieren wird. Viele Unternehmer befürchten, dass Datenschutz zu schwer umzusetzen ist und kümmern sich aus diesem Grunde nicht darum. Diese „Vogel-Strauß-Politik“ regiert allerorts, dabei muss jedes Unternehmen, ganz gleich ob ein Einzelunternehmer oder Gründer, ob KMU oder Verein, ein  funktionierendes Datenschutz-System nachweisen.

Einige Landesdatenschutzbehörden senden seit März 2014 Anfragen zur Prüfung der Datenschutzorganisation in Unternehmen. Nach Erhalt der Anfrage hat das Unternehmen max. vier Wochen Zeit, um Auskunft zu geben. Reagieren Organisationen nicht oder beantworten sie die Anfrage mangelhaft, ist mit teilweise drastischen Strafen zu rechnen.

Was wird gefragt?

Hier nur einige Beispiele:

  1. Haben Sie ein öffentliches Verfahrensverzeichnis?
  2. Haben Sie Festlegungen zur dienstlichen Nutzung privater Kommunikationsmittel getroffen?
  3. Wird Altpapier datenschutzgerecht entsorgt?

Wenn Sie schon diese drei von insgesamt 18 Fragen aus der Landesdatenschutzanfrage nicht positiv beantworten können, dann sollten Sie sich so schnell wie möglich um das Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen kümmern.

Wir unterstützen Sie gerne!

Um Ihnen das Verfahren zu erleichtern, haben wir die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzbehörden in unsere Software Datenschutz interaktiv implementiert. Dieser Fragenkatalog enthält eins zu eins alle Anforderungen, entsprechende Anleitungen und Umsetzungshinweise inkl. der Vorlagen. Mit der Software erarbeiten Sie schnell und effizient ein gutes Datenschutzsystem für Ihr Unternehmen – und das für nur € 199,- netto.

Die Alchimedus®-Berater unterstützen Sie gerne auch vor Ort beim Aufbau und der Umsetzung Ihres Datenschutzsystems. Die Beratung kann mit bis zu 50% über den ESF-Fond gefördert werden.

Zudem bieten wir am 10. Dezember 2014 in Kalchreuth bei Nürnberg ein Datenschutz-Seminar an.

Weitere Informationen erhalten Sie per Mail an sekretariat@alchimedus.com.

Nutzen Sie Ihre Chance!

Als Berater ist Ihnen das Programm unternehmensWert: Mensch, für das Sie sich seit 2013 nicht mehr bewerben konnten, sicher wohl bekannt. Dieses ESF-Förderprogramm unterstützt KMU:  Beratungen mit bis zu 15.000 € Volumen werden darüber zu 80% gefördert. Die geförderten Themen sind Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz.

Ab Januar 2015 werden Berater für das Programm unternehmensWert: Mensch wieder gelistet. Dafür müssen Sie neben den allgemeinen Anforderungen auch drei Referenzen im Detail und eine Ausbildung für prozessorientierte Beratung (Ausbildung über ein Zertifikat im Umfang von mind. 120 Stunden Theorie und 60 Stunden Praxis)  nachweisen.

Neueste Information:

Sascha Kugler hat mit den Verantwortlichen für das Programm unternehmensWert: Mensch persönlich verhandelt. Wir gehen nach dem Gespräch davon aus, dass die Alchimedus® Masterausbildung als Nachweis für die geforderte Fachausbildung anerkannt wird.  Das heißt für Sie konkret: Mit der Ausbildung zum Alchimedus® Master erfüllen Sie alle Kriterien, die an die Ausbildung gestellt werden, und können dies dokumentieren. Ein Rechtsanspruch kann jedoch nicht abgeleitet werden, da das Amt die Beraterlistung jeweils nur im Einzelfall freigeben wird und die Ausbildung nur ein Teil der Listungskriterien ist.

 

Bereiten Sie jetzt Ihre Listung unkompliziert vor!

In unserer Software Geprüfte Beratungsqualität finden Sie mit dem Update Mitte November eine Vorlage darüber, wie Sie Ihre Referenzen dokumentieren sollten. Zusätzlich enthält die Software auch weitere Hinweise zur Abgabe der Bewerbung. Wir unterstützen Sie gerne im November und Dezember, damit Sie Anfang Januar für Ihre Listung vorbereitet sind.

Auch in der kommenden Programmperiode von unternehmensWert Mensch werden wieder Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahmen gefördert. Die Fachberatung kann dabei – abhängig vom konkreten Unterstützungsbedarf – zwischen einem und 15 Tagen dauern und maximal 1.000 Euro (netto) pro Tag kosten.

Sie sollten also alle versuchen, sich in diesem Programm listen zu lassen.

  1. Für Alchimedus® Master und solche, die es werden wollen: Nachdem unsere Masterausbildung in der neuen Struktur erst seit drei Jahren läuft, bitten wir alle Master, die gelistet werden wollen, um Kontaktaufnahme mit Sascha Kugler über das Alchimedus® Sekretariat, sekretariat@alchimedus.com.Wir müssen im Einzelfall klären, ob die notwendigen Ausbildungsstunden absolviert wurden.
  1. Für alle Nutzer der Software Geprüfte Beratungsqualität: Das neue Update geht Ihnen kostenfrei als Service des Hauses Alchimedus® Management GmbH bis Mitte November zu.