EU-Berichtspflicht zum Thema Nachhaltigkeit/CSR-Berichte tritt 2017 in Kraft
Alchimedus hat mit der CSR-Potenzialanalyse und der Software CSR interaktiv bereits seit dem Jahre 2010 Nachhaltigkeitsmanagement (gemäß den Standards respact, ISO26000, Deutscher Nachhaltigkeitskodex DNK, IÖW oder GRI) in Unternehmen eingeführt. Einige unserer Kunden sind auch mit CSR-Preisen ausgezeichnet worden. Seit Beginn unserer CSR-Beratungen informieren wir unsere Kunden immer wieder über die Wichtigkeit des Thema Nachhaltigkeit. Angenommen haben unsere Argumentation aber bis dato entweder nur große Unternehmen aus der DAX-Klasse oder Unternehmen mit einer hohen intrinisischen Motivation hinsichtlich des Themas CSR/Nachhaltigkeit.
Nun wird es auch für alle anderen Ernst!
Die EU-Richtlinie 2014/95/EU verlangt ab dem Geschäftsjahr 2017 von Unternehmen in Deutschland und der EU zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen die Erstellung sogenannter Nachhaltigkeits- oder CSR-Berichte. Diese sollen im Wesentlichen Daten zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption beinhalten. Die Richtlinie gilt primär für Unternehmen des öffentlichen Interesses, wodurch vor allem börsennotierte Unternehmen betroffen sind. Da ferner mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt sein müssen, schließt dies in Deutschland aktuell etwa 6.000 Unternehmen ein. Indirekt werden in jedem Fall aber auch Zulieferer der zur Berichterstellung verpflichteten Großunternehmen von der Richtlinie erfasst werden. Somit wird auch eine Vielzahl an KMU zur Berichterstellung verpflichtet.
Die nun geschaffene Richtlinie überführt diese Freiwilligkeit in eine Berichtspflicht.
Die genaue Form bzw. der Inhalt der Berichte wird den Unternehmen dabei allerdings nicht konkret vorgeschrieben, vielmehr soll sich die Berichterstellung auf für das jeweilige Unternehmen relevante Schlüsselindikatoren konzentrieren. In der Richtlinie heißt es hierzu: „Sind Angaben über einen bestimmten Bereich für eine Gesellschaft nicht relevant, muss diese nicht darüber berichten, sondern lediglich angeben, warum dies so ist.“ So soll eine gewisse Flexibilität gegenüber unterschiedlichen Anforderungen in verschiedenen Branchen ermöglicht werden.
Die GAP-Analyse, der Maßnahmenplan und die Berichterstattung lassen sich einfach über unsere Software www.alchimedus-csr.de in der Beratung moderieren. Die Beratung lässt sich über den ESF-Fond als allgemeine und spezielle Beratung mit 50% bis 90% fördern.
Für unsere Tools sind wir bereits im Jahre 2013 mit dem Innovationspreis-IT ausgezeichnet worden.
Unsere Kurse zum Thema CSR
Ab Sommer 2016 bieten wir dazu spezielle CSR-Kurse (1,5 Tage) für Berater und CSR-Verantwortliche an.
Interessiert? Dann wenden Sie sich doch an sekretariat@alchimedus.com
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kugler