Psychische Gefährdungsbeurteilung – Gewerbeaufsicht fordert Nachweis der PGB bei Betriebsbesichtigung
Erst vor kurzem haben wir Sie informiert: Alle Betriebe – egal welcher Größe und Mitarbeiterzahl, sind seit September 2013 sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und nachzuweisen, da andernfalls bei nachweislicher psychischer Erkrankung eines Mitarbeiters erheblichen Regresspflichten drohen. Auch die bisherige Ausnahme von Kleinbetrieben aus der Dokumentationspflicht wurde gestrichen.
Hierzu eine weitere aktuelle Information aus der Praxis: Die Gewerbeaufsicht fordert bei Betriebsbegehungen aktiv Psychische Gefährdungsbeurteilungen an. Können diese nicht nachgewiesen werden, wird Musterdokumentationshilfe ausgehändigt. Der Nachweis muss seitens des Betriebes innerhalb weniger Tage nachgereicht werden.
Fazit:
Das Thema ist brandaktuell, für jeden Unternehmer haftungsrelevant und damit hochbrisant.
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