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Bald ist es soweit – ab 01. Mai 2018 gilt die neue EU Grundverordnung.

Zeit für Unternehmen und deren Berater sich mit den verschärften Anforderungen auseinanderzusetzen. In unserer Software Digitale Transformation auf Basis der Linear B sind die neue EU Grundverordnung, der neue Landesdatenschutzcheck und die das Thema IT-Sicherheit umfassend abgebildet. Als Voraussetzung für die Freischaltung gilt der Besuch an unserem zweitägigen Lehrgang Digitale Transformation. In diesem Kurs werden zudem die neue Alchimedus® Potenzialanalyse Digitale Transformation und die Anbindung an die Förderinstrumente zum Thema Digitale Innovation geschult.

Der nächste Kurs findet am 20. und 21. März 2018 in Kalchreuth statt. Es sind nur noch zwei Plätze verfügbar.

Mehr Infos finden Sie hier: https://www.alchimedus.de/termine/

Im April werden wir dazu noch einen weiteren Sonderkurs anbieten. Der neue Termin wird mit den Interessenten abgestimmt.

Also melden Sie sich schnell bei sekretariat@alchimedus.com an.

Zum Kurs:
Die digitale Revolution verändert die Welt dramatisch. Es ist höchste Zeit für Unternehmen selbst aktiv zu werden. Geschäftsführer, Freiberufler und Selbstständige sollten Chancen und Risiken beherrschen und sich selbst absichern. Unsere Unternehmensberater arbeiten mit dem Ziel, transparent und effizient die bestmögliche Sicherheit und Effektivität für Ihr Unternehmen und die Leitung zu den Themen Datenschutz, Digitale Markterschließung, Digitalisierte Geschäftsprozesse, IT-Sicherheit, EU-Grundverordnung, Risiko und Qualitätsmanagement und Cyber Risk zu erzielen.

Inhalte:
In diesem zweitägigen Intensivkurs lernen Sie für die genannten Handlungsfelder entsprechende Analysen durchzuführen sowie Maßnahmen abzuleiten. Weiter führen wir Sie in die neuen Förderprogramme zum Thema Digitale Innovation, die es auf regionaler und auf nationaler Ebene gibt, ein.

Kursziel:
Nach dem Kurs können Sie die Beratungen unter Nutzung der Alchimedus® Software Linear B professionell durchführen und eröffnen sich so neue Beratungsfelder und Kundengruppen.

Nutzen:
Wir bieten Ihnen eine professionelle Software und ein durchdachtes  Beratungskonzept.  Auf www.alchimedus.de/IT  finden Sie umfangreiche Informationen zu den Themen Datenschutz, Digitale Markterschließung, Digitalisierte Geschäftsprozesse, IT-Sicherheit, Datenschutz, EU-Grundverordnung, Risiko- und Qualitätsmanagement sowie Cyber Risk.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung bringt neue Pflichten und Herausforderungen für Unternehmen. Insbesondere im Vertrieb verändern sich die Anforderungen an dem Umgang mit personenbezogenen Daten.

  • Wann müssen Daten gelöscht werden?

  • Welche Kriterien gelten für die Umsetzung?

Erfahren Sie mehr darüber in diesem kostenlosen E-Book.

 

 

Copyright: Felix Anrich

Die neue Datenschutzverordnung

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 ohne Übergangsfristen in Kraft. Um die Bedeutung der neuen Verordnung zu unterstreichen und die Anforderung an den Datenschutz weiter zu verschärfen, wird  neben den erhöhten Bußgeldern eine neue Rechenschaftspflicht des Daten-Verarbeiters eingeführt. Dieser muss die Einhaltung der Vorgaben des DSGVO jetzt nachweisen. Das führt regelmäßig zu einer prozessualen Beweislastumkehr.

Ihr Vorteil: Neue Beratungsfelder wie zum Beispiel Digitale Innovation, IT-Sicherheit und Datenschutz sind entstanden.

Beraten Sie im Bereich Datenschutz, Digitalisierung und / oder sind als Datenschutzbeauftragter tätig?

Beachten Sie auch hier Ihr persönliches Risikomanagement und eine angepasste Absicherung von Restrisiken. Prüfen Sie Ihre Vermögensschadenshaftpflicht! Wie sieht Ihre Deckung als Berater aus?

  • Ist die Versicherungssumme ausreichend?
  • Sind Datenschutzrisiken in Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht vom Versicherungsschutz umfasst?
  • Gelten ausgelöste Daten- und Cyber-Drittschäden sowie Cyber- und Dateneigenschäden mitversichert?
  • Sind Vertragsstrafen bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder Datenschutzvereinbarung Teil des Versicherungsschutzes

Exemplarische Haftungsrisiken eines Datenschutzbeauftragten:

Der externe Datenschutzbeauftragte haftet bereits bei leichter Fahrlässigkeit gegenüber seinem Auftraggeber in voller Höhe des verursachten Schadens. Unterläuft dem Datenschutzbeauftragten ein Fehler, der für das betreute Unternehmen zu einer Strafzahlung führt, wird das Unternehmen einen Regressanspruch erheben.

Gemeinsam mit Sascha Kugler von der Alchimedus Management GmbH haben wir eine exklusive Versicherungslösung für Unternehmensberater entwickelt, welche unter anderem auch solche Restrisiken absichert.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie ergänzende Informationen? Sprechen Sie mich einfach an!

P.S.: Besuchen Sie unsere neue Homepage – exklusiv für Sie als Unternehmensberater! www.versicherungsschutz-unternehmensberater.de

E-Mail:                 anrich@fairnancial.de
Homepage:        www.fairnancial.de

Copyright: Felix Anrich

Wichtiger Hinweis für jeden Unternehmensberater und seine Kunden

Wie jedes Jahr werden auch Ihre Büros, Firmen und Werkstätte weihnachtlich geschmückt. Sie als Firmeninhaber sollten jedoch Folgendes wissen und beachten:  

Dekorationen wie beispielsweise Lichterketten müssen im Rahmen der DGUV Vorschrift 3 zur Prüfung der elektrischen Anlagen geprüft sein. Egal, ob es sich um LED oder Glühbirnen handelt, gehört Weihnachtsbeleuchtung  zu den „ortsveränderliche Betriebsmitteln“ und muss regelmäßig geprüft werden.  

Wenn dies nicht gemacht wird und es dadurch zu einem Brand kommt, kann der Versicherungsschutz verloren werden. Die Missachtung solcher Sicherheitsvorschriften ist kein fahrlässiges Verhalten mehr, sondern gilt als vorsätzliche Missachtung der Sicherheitsvorschriften.

Daher: Auch die Weihnachtbeleuchtung bei der Prüfung nicht vergessen! Lieber das vierte Lichtlein anzünden und entspannt Weihnachten feiern, als an Weihnachten Feuer löschen.

In diesem Sinn wünsche wir Ihnen schon einmal entspannte Feiertage und ein gesundes neues Jahr!

E-Mail:                 anrich@fairnancial.de
Homepage:         www.fairnancial.de

Sichern Sie sich langfristigen Unternehmenserfolg!

Damit dies gelingt, ist neben einer zielorientierten Planung, einer innovativen Unternehmensstrategie und einer effizienten Nutzenanalyse für jeden Unternehmensberater ein nachhaltiges, persönliches Risikomanagement Grundvoraussetzung.  

Prüfen Sie Ihre Haftungsrisiken als Unternehmensberater! 

Wie das funktioniert? Unser Kurzcheck umfasst 10 einfache Fragen. Damit können Sie Innerhalb von nur  60 Sekunden herausfinden, wie Sie als Unternehmensberater im Bereich Risikomanagement aufgestellt sind. 

https://www.unternehmenschecks.de/risikomanagement-unternehmensberater/

 Qualitativ beraten – Restrisiken absichern

Gemeinsam mit Herrn Sascha Kugler von der Alchimedus Management GmbH haben wir für Sie als Unternehmensberater exklusive Lösungen zur Absicherung dieser Restrisiken entwickelt.

Unser folgendes Video zeigt kurz und knapp die wichtigsten Inhalte – schauen Sie rein!  https://www.youtube.com/watch?v=NPK9OrdaCQY

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie ergänzende Informationen? Sprechen Sie mich einfach an!

Mit freundlichen Grüßen 

Felix Anrich 

Telefon:              +49 (07121) 5391 – 311
Mobil:                  +49 152 09237 133
E-Mail:                 f.anrich@fpplus.de

Homepage: www.fairnancial.de
Fairnancial GmbH

Freier Finanz- und Versicherungsmakler
in Kooperation mit der
FP+ Unternehmensgruppe

Copyright: Omid Manavi / Kreditordner.com

Ein wichtiger Beitrag für alle Unternehmensberater, die Kunden mit Finanzierungsbedarf haben!

Kreditinstitute werden zukünftig noch vorsichtiger und wählerischer im Firmenkreditgeschäft werden. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen werden es verstärkt schwerer haben, einen Gewerbekredit zu erhalten, sollten sie unvorbereitet in Finanzierungsgespräche gehen.

Unternehmen werden folgende Anforderungen erfüllen müssen:

Vollständigkeit der Unterlagen

Aufgrund der niedrigen Zinsmarge müssen Banken zukünftig ökonomisch Kreditanträge bearbeiten. Unternehmen müssen einen vollständigen Kreditordner zur Verfügung stellen, ohne dass Banken mehrfach nach Unterlagen nachfragen.

Fazit: Ohne Kreditordner werden zukünftig keine Kreditanfragen mehr bearbeitet.

Kreditausfallrisiko dokumentieren:

80% der Unternehmen besitzen ein mittleres Branchenrisiko. Eine Vielzahl der Branchen erwirtschaftet niedrige Renditen. Ein mittleres Branchenrisiko bedeutet für Banken mittlerweile ein zu hohes Kreditausfallrisiko.

Es werden nur noch Unternehmen finanziert, die entweder über ausreichende private Sicherheiten verfügen oder die über ein Geschäftsmodell verfügen, das  es erlaubt, ausreichende Renditen zu erwirtschaften.

Fazit: Als Unternehmensberater mit der Beratersoftware Linear B können Sie eine hervorragende Positionierung erarbeiten, die fUmür Banken sinnhaft ist.

Kontinuierliche Bonität verbessern

In der Regel sind die Bonitätsauskünfte bei der Creditreform oder Euler Hermes nicht auf dem aktuellen Stand. Wirtschaftsauskunftsdateien sind jedoch die Grundlage einer Kreditbeurteilung. Wenn diese nicht gepflegt sind, werden höhere Zinssätze für Gewerbekredite verlangt.

Unser Tipp:

Die Finanzierungsfähigkeit zu erlangen und in einem kontinuierlichen Vitalisierungsprozess zu verbessern, bietet Ihnen als Unternehmensberater hervorragende Möglichkeiten für Mehrumsatz und Kundenbindung.

Weitere Informationen unter www.kreditordner.com

Copyright: Felix Anrich

Haben Sie digital Daten von Ihren Kunden gespeichert?
Arbeiten Sie mit vertraulichen Infos Ihrer Kunden, zum Beispiele mit Hilfe des „Linear B“ – Software? Beraten Sie Kunden bezüglich den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes?

In Zeiten der Digitalisierung werden viele Arbeitsprozesse optimiert und vereinfachen uns einiges. Jedoch verbergen sich hier auch erhebliche Risiken und Herausforderungen!

  • Umsetzung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
  • Geheimhaltungspflichten
  • Hacker-Angriffe
  • Computerviren
  • Diebstahl von Geschäftsinformationen und Kundendaten
  • Fahrlässiger Umgang mit Daten durch Mitarbeiter
  • Cybererpressung
  • DDoS (Distributed Denial of Service) Attacken, die zu einer signifikanten Unterbrechung des Geschäftsbetriebes führen (z. B. bei Webshops)

Sie kommen den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetztes nach und beraten auch Ihre Kunden in diesem Bereich ausführlich und kompetent; jedoch sind Sie weiterhin der Gefahr der Internet-Kriminalität ausgesetzt.

Fakt ist:

  • Cyber-Risiken gehören heute zu den größten Gefahren der Unternehmen.
  • Die Geschäftsführer stehen in der Pflicht und in der Haftung.
  • Nur wenige Unternehmen sind in Deutschland abgesichert.

Paradebeispiele sind Großunternehmen wie Amazon, Telekom, Twitter etc., die bereits Opfer eines Hackerangriffes geworden sind.

Jedoch stehen auch Klein- und Mittelstandsunternehmen im Risiko:

  • Versteckte Computerviren in Mails, Videos oder Bewerbungen
  • Verletzung der Geheimhaltungspflicht, z. B. durch Mitarbeiter
  • Reputationsschaden nach Datenverlust
  • Ausspähung oder auch der Verlust von mobilen Geräten (Laptop, Handy, Tablet, USB-Sticks etc.)
  • Automatisierte „Scanner“ durchsuchen Rechner wahllos nach Schwachstellen
  • Cybererpressung zum Beispiel in Form einer Zahlungsforderung in Bitcoins

Cyber-Versicherung – viel mehr als eine „klassische“ Versicherung!

Verschiedene Dienstleistungen und die Unterstützung durch Experten helfen dem Unternehmer im Kampf gegen die Internet-Kriminalität. Bespielhafte Leistungen:

Präventiv:

  • Subvention von Beratungsmaßnahmen
  • Cyber-Training für die Mitarbeiter
  • Krisenplanentwicklung

Im Schadenfall:

  • Sofort-Hilfe von Experten
  • Schnelle, rechtskonforme, effektive Reaktion
  • Wie habe ich mich zu verhalten?
  • Wen muss ich informieren?

Wie, wann und wen muss ich von meinen Kunden informieren?

  • Computer-Forensik-Analysen – wo liegt die Ursache?
  • Eigenschäden in Folge von Hacking-Angriffen und Datenverlust
  • Unterstützung in der Informations- und Meldepflicht
  • Deckung von Schadenersatzansprüche Dritter
  • Deckung von Schadenersatzansprüche in Folgen von Urheberrechtsverletzungen
  • Juristische Unterstützung und PR-Beratung
  • Wiederherstellung von Daten

Gemeinsam mit Herrn Sascha Kugler von der Alchimedus Management GmbH haben wir Sonderlösungen für Sie als Berater sowie für Ihre Kunden entwickelt.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie ergänzende Informationen? Sprechen Sie mich einfach an:

E-Mail:                 f.anrich@fpplus.de
Homepage:        www.financeplanplus.de

 

Ein Beitrag von Felix Anrich

Der Bereich der Unternehmens- und Personalberatung ist vielfältig und komplex.

Nachdem die Potenziale analysiert worden sind, führen Sie Qualitätsmanagementsysteme ein, beraten die Richtlinien der ISO Zertifizierungen, entwickeln gemeinsam mit den Geschäftsführern Nachhaltigkeits- und Managementsysteme und beraten in elementaren und hochsensiblen Bereichen wie dem Datenschutz, Compliance und Risk Management.

Ganz gleich wen Sie beraten: Ob Vorgründer, Jungunternehmer, ein Bestandsunternehmen oder auch ein Unternehmen in Schwierigkeiten – Sie geben Handlungsempfehlungen. Selbst der erfahrenste Berater macht während seiner Laufbahn einmal einen Fehler. Wird ein entscheidendes Detail übersehen, kann dies geschäftsschädigende Folgen haben.

Entsprechen Ihre Leistungen nicht den gewünschten Erwartungen oder stecken Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, kommt es vermehrt vor, dass Ansprüche gegenüber dem Unternehmensberater geltend gemacht werden.

Situation heute:

  • Verschärfte Gesetze und Regelungen
  • Verschärfte Rechtsprechung
  • Gesteigerte Anspruchsmentalität

Fakt ist:

  • Fehler sind menschlich – jedoch sollten diese nicht Ihre Existenz als Unternehmer gefährden
  • Stärken Sie Ihren Außenauftritt und Ihre Reputation
  • Schieben Sie dem finanziellen Risiko durch Fristverletzungen oder verzögerte Leistungserbringung einen Riegel vor
  • Schützen Sie sich vor Ansprüchen Dritter bei Datenschutz-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Die Alchimedus Management GmbH mit Herrn Sascha Kugler sowie die AQM3 Mittelstandsconsulting GmbH mit Herrn Martin Auer hat für Sie als Unternehmensberater exklusive Versicherungslösungen und Konzepte entwickeln lassen.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie ergänzende Informationen? Sprechen Sie mich einfach an!

Kontakt:

Mobil: +49 152 09237 133
E-Mail: f.anrich@fpplus.de
Webseite: www.fppgi.com

Ein Beitrag von: Felix Anrich

So sichern Sie sich ab!

Die qualitative Unternehmensberatung trägt wesentlich zur Stabilität und dem Erfolg von Unternehmen bei. Die vielfältige und komplexe Beratung bedeutet für Sie als Berater eine große Verantwortung, die mit diversen Risiken verbunden ist. Jedoch nicht nur für Sie, sondern auch für die Repräsentanten der Unternehmen existieren selbst nach einer qualifizierten Beratung gewisse Restrisiken. Der Geschäftsführer muss unzähligen Vorschriften nachkommen – er steht persönlich in der Haftung. Ein exemplarisches Beispiel: Die Gefahr eines Hackerangriffes.

Als Unternehmensberater geben Sie Handlungsempfehlungen. Wird dabei ein entscheidendes Detail übersehen, kann das geschäftsschädigten Folgen haben. Fehler sind menschlich – jedoch sollten diese nicht Ihre Existenz bedrohen!

In Kooperation und Zusammenarbeit mit Herrn Sascha Kugler von Alchimedus Management GmbH sowie mit Herrn Christian Zens und Herrn Martin Auer von AQM3 Mittelstandsconsulting GmbH haben wir für Sie als Unternehmensberater exklusive Deckungskonzepte entwickelt. Diese speziellen Versicherungslösungen sind mit exklusiven Mehrwerten ausgestattet und in vergleichbarer Form so auf dem Markt nicht zu finden.

In welchen Bereichen bestehen exklusive Konzepte?

  • Vermögensschadenshaftpflicht
  • D&O / Vermögensschadenshaftpflicht für Unternehmensleiter
  • Betriebshaftpflicht
  • Cyber-Deckung
  • Büro All-Riks Inhaltsdeckung
  • Rechtsschutz

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie ergänzende Informationen? Sprechen Sie mich einfach per E-Mail an: f.anrich@fpplus.de

Webseite: www.fppgi.com