Schlagwortarchiv für: Beraterinnen

Zwei Publikationen über Alchimedus®!

Zum einen empfehlen wir Ihnen diesen interessanten Artikel, der die erfolgreiche Arbeit unseres geschätzten Partners Carsten Bollmann eindrucksvoll darstellt. Herzlichen Glückwunsch für diesen bemerkenswerten Erfolg! Wenn Ihre Arbeit mit Alchimedus® Früchte trägt, ist das für uns die wertvollste Anerkennung.

Dazu gesellt sich die so kompetent ausgearbeitete wie auch kurzweilige Broschüre „ECHT ANDERS SEIN“ von Christine Michaele Wicht. In Eigenregie und mit Herzblut hat sie ihre langjährige und akribische Arbeit zur PP3 Präferenzanalyse in einem Buch zusammengestellt, das in wirklich einzigartiger und vor allem sehr menschlicher Weise darstellt, welche Möglichkeiten die aktive Arbeit mit diesem Alchimedus®-Instrument eröffnet.

Wir freuen uns riesig!

Ab sofort finden Sie in der Software Linear B im Modul AAA den Datenschutz Quick Check.

Probieren Sie den Datenschutz Quick Check direkt online aus!

https://datenschutzcheck.alchimedus.de/

Datenschutz: Ein zentraler Baustein der Unternehmerpflichten

Der Gesetzgeber unterscheidet im Datenschutz zwischen Firmen mit weniger als neun Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten, und Unternehmen, die mehr als neun Mitarbeiter beschäftigen.

Für die erste Gruppe gilt es eine Meldepflicht, d.h. dass personenbezogene Daten verarbeitet werden, für die zweite Gruppe ist die Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten sogar zwingend erforderlich.

Personenbezogene Daten verarbeitet jedes Unternehmen, das eine Kundenkartei oder ein CRM-System hat.

Zunehmend mehr Prüfungen

Die Aufsichtsbehörden prüfen zunehmend mehr, ob die gesetzlichen Richtlinien und Vorschriften eingehalten werden. Diese gelten unabhängig von der Mitarbeiteranzahl für alle Firmen.

Hohe Geldbußen bei Verstößen

Da bei Verstößen für Geschäftsführer hohe Geldbußen drohen, haben wir einen Onlinetest entworfen, mit dem Sie sich innerhalb von zwei Minuten ein Bild machen können, wie gut Ihr Unternehmen im Bereich Datenschutz aufgestellt ist.

Im Anschluss erhalten Sie zeitnah eine detaillierte Auswertung per E-Mail, die Ihnen aufzeigt, in welchen Bereichen noch Entwicklungsbedarf besteht.

Hier geht es direkt zum Datenschutz Quick Check!

https://datenschutzcheck.alchimedus.de/

 

Optimierungen und neue Funktionenlinearblogo_rgb_150dpi_bunt

Weil ständige Verbesserung unser Hauptanliegen ist, haben wir wieder einige Neuerungen in Linear B vorgenommen. Sie können künftig im Modul Alchimedus® Coaching (Präferenzanalyse, PA Coaching) und der Potenzialanalyse Consulting die Fragen per Umschaltfunktion individuell mischen, so dass es vorab nicht ersichtlich ist, welcher Farbe des Alchimedus® Drei-Kräfte-Modells die jeweilige Frage zugeordnet ist. Unter Fragen zum Ausfüllen können Sie die jeweiligen Fragebögen nach Ihren Wünschen und Ihrem Bedarf gemischt oder ungemischt ausdrucken.

AAA-Checks

Innerhalb der AAA-Checks verfügen nun folgende Analysen über eine eigenständige Radar- und Balkendarstellung sowie detallierte Ampeln.

Die Aufstellung für Ihren Überblick:

  • AAA Business Canvas
  • AAA Rating Check Fragen Stand 2007
  • AAA Businessplanmaker KMU
  • AAA Commercial Due Diligence
  • AAA Befragung Mitarbeiter GB Engagement
  • AAA Unternehmenspotenzialanalyse kurz Rating
  • AAA Wirtschaftliche Gesamtanalyse Prerating
  • AAA Wirtschaftliche Analyse Pre Rating
  • AAA Success Analyse
  • AAA Markenkern
  • AAA Befragung Psychische Gefährdungsbeurteilung-Faktoren
  • AAA Beschaffung Kurzbetrachtung
  • AAA Marken- und Marketingcheck Basis
  • AAA Zielgruppendefinition B2C
  • AAA Zielgruppendefinition B2B
  • AAA Engagementindex Kurzbetrachtung
  • AAA Strategiewert
  • AAA Gründer Basischeck
  • AAA Auftragsklärung
  • AAA BGM Basischeck
  • AAA Markencheck
  • AAA Liquiditätsverbesserung

Arbeitsschutzcheck ist neu!

In der Linear B finden Sie einen neuen Arbeitsschutzquickcheck, der  mit dem nächsten Update aktiv sein wird. Sie können ihn alternativ aber auch sofort online ausprobieren: https://arbeitsschutzquickcheck.alchimedus.de

Was ist der Arbeitsschutzquickcheck?

Sie beschäftigen mind. 1 Mitarbeiter? Dann sollten Sie sich des Themas Arbeitsschutz und der rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für die Nichteinhaltung bewusst sein.

Arbeitsschutz ist hohes Gut. Er verfolgt das Ziel, durch ein sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Zusammenwirken von Leitung und Mitarbeitern Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Denn Arbeits- und Gesundheitsschutz dienen der Prävention, der Aufrechterhaltung bzw. sogar der Verbesserung der Gesundheit der Mitarbeiter und wirken somit indirekt auf die Leistungsfähigkeit und die Leistungsverbesserung. Eine professionelle Organisation zum Arbeits- und Gesundheitsschutz stellt Daten zur Wirksamkeit der Prävention zur Verfügung.

 

Für Kurzentschlossene – wir haben noch drei Plätze für den exklusiven Szenetreff!

Sie sind Unternehmensberater / -in? Dann sollten Sie das nicht versäumen!

Halten Sie sich den 15. März 2017 in Ihrem Kalender für ein Seminar in Frankfurt am Main frei, in dem wir Ihnen fünf Vorträge zu zentralen Themen für Ihren Beratungserfolg bieten.

Es sind noch drei Plätze frei!

Ihr Einsatz

Teilnahmegebühr: € 89,- netto  inkl. Getränke, Pausensnack, Publikation von Sascha Kugler „Die Success DNA. Die zwölf Gesetze des Erfolges“.

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Sichern Sie unter sekretariat@alchimedus.com Ihren Platz!

Das werden Sie hören!

1. BAFA-Berichterstattung – Wie geht das?

Kathleen Rüssmann / BAFA-Leitstelle BDS – DGVmbH,  http://www.foerder-bds.de

Die Förderungsgesellschaft des BDS – DGVmbH ist im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Energie als Leitstelle tätig und prüft Antragsunterlagen zur Bezuschussung von Unternehmensberatungen.

2. Beraterperformance – Wie berate ich noch effizienter und vor allen Dingen wirkungsvoller!

Sascha Kugler / Alchimedus Management GmbH, www.linearb-software.de, www.alchimedus.com

Alchimedus® ist die ganzheitliche Methode, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt und zur Erreichung des Unternehmenserfolges alle im Unternehmen vorhandenen Potenziale berücksichtigt. Die brandneue Software Linear B ist das professionelle Werkzeug für die Unternehmensberatung mit Alchimedus®.

3. Risikomanagement: Haftungssituationen für Berater/-innen und für Geschäftsführer.  Das neue Beratungsfeld!

Felix Anrich / Finance Plan+ GmbH, www.fpplus.de

Die FinancePlan+ GmbH ist ein unabhängiges und inhabergeführtes Dienstleistungsunternehmen, welches sich auf die Beratung von Finanz- und Versicherungsprodukten spezialisiert hat.

4. Kundengewinnung für die Unternehmensberatung

André Wittig / unternehmenswelt, www.unternehmenswelt.de

Die Zandura GmbH gehört zur Unternehmensgruppe der Foundervision AG und betreibt Onlineangebote für Businesskunden wie www.unternehmenswelt.de.

5. AQM3 – Die neue Kraft in der Mittelstandsberatung

Martin Auer / AQM3 Mittelstandconsulting GmbH

Im Mittelpunkt der Arbeit der AQM3 steht die Maximierung der organisationalen Energie, die Minimierung der unternehmerischen Risiken und die Steigerung der Unternehmensperformance.

Frankfurt am Main – 15.3.2017

Anmeldung: sekretariat@alchimedus.com

Sie sind Unternehmensberater / -in? Dann sollten Sie das nicht versäumen!

Halten Sie sich den 15. März 2017 in Ihrem Kalender für ein Seminar in Frankfurt am Main frei, in dem wir Ihnen fünf Vorträge zu zentralen Themen für Ihren Beratungserfolg bieten.

Es sind noch Plätze frei!

Ihr Einsatz

Teilnahmegebühr: € 89,- netto  inkl. Getränke, Pausensnack, Publikation von Sascha Kugler „Die Success DNA. Die zwölf Gesetze des Erfolges“.

succsses-dna-wbm_web

Sichern Sie unter sekretariat@alchimedus.com Ihren Platz!

Weitere Informationen über unsere Referenten, ihre Vorträge und den Veranstaltungsort in zentraler Lage in Frankfurt a. M. erfahren Sie in Kürze hier!

Das werden Sie hören!

1. BAFA-Berichterstattung – Wie geht das?

Kathleen Rüssmann / BAFA-Leitstelle BDS – DGVmbH,  http://www.foerder-bds.de

Die Förderungsgesellschaft des BDS – DGVmbH ist im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Energie als Leitstelle tätig und prüft Antragsunterlagen zur Bezuschussung von Unternehmensberatungen.

2. Beraterperformance – Wie berate ich noch effizienter und vor allen Dingen wirkungsvoller!

Sascha Kugler / Alchimedus Management GmbH, www.linearb-software.de, www.alchimedus.com

Alchimedus® ist die ganzheitliche Methode, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt und zur Erreichung des Unternehmenserfolges alle im Unternehmen vorhandenen Potenziale berücksichtigt. Die brandneue Software Linear B ist das professionelle Werkzeug für die Unternehmensberatung mit Alchimedus®.

3. Risikomanagement: Haftungssituationen für Berater/-innen und für Geschäftsführer.  Das neue Beratungsfeld!

Felix Anrich / Finance Plan+ GmbH, www.fpplus.de

Die FinancePlan+ GmbH ist ein unabhängiges und inhabergeführtes Dienstleistungsunternehmen, welches sich auf die Beratung von Finanz- und Versicherungsprodukten spezialisiert hat.

4. Kundengewinnung für die Unternehmensberatung

André Wittig / unternehmenswelt, www.unternehmenswelt.de

Die Zandura GmbH gehört zur Unternehmensgruppe der Foundervision AG und betreibt Onlineangebote für Businesskunden wie www.unternehmenswelt.de.

5. AQM3 – Die neue Kraft in der Mittelstandsberatung

Martin Auer / AQM3 Mittelstandconsulting GmbH

Im Mittelpunkt der Arbeit der AQM3 steht die Maximierung der organisationalen Energie, die Minimierung der unternehmerischen Risiken und die Steigerung der Unternehmensperformance.

SAVE THE DATE – Frankfurt am Main – 15.3.2017 – 10.00 bis 14.00 Uhr

Anmeldung: sekretariat@alchimedus.com

Copyright: Felix Anrich

Haben Sie digital Daten von Ihren Kunden gespeichert?
Arbeiten Sie mit vertraulichen Infos Ihrer Kunden, zum Beispiele mit Hilfe des „Linear B“ – Software? Beraten Sie Kunden bezüglich den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes?

In Zeiten der Digitalisierung werden viele Arbeitsprozesse optimiert und vereinfachen uns einiges. Jedoch verbergen sich hier auch erhebliche Risiken und Herausforderungen!

  • Umsetzung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
  • Geheimhaltungspflichten
  • Hacker-Angriffe
  • Computerviren
  • Diebstahl von Geschäftsinformationen und Kundendaten
  • Fahrlässiger Umgang mit Daten durch Mitarbeiter
  • Cybererpressung
  • DDoS (Distributed Denial of Service) Attacken, die zu einer signifikanten Unterbrechung des Geschäftsbetriebes führen (z. B. bei Webshops)

Sie kommen den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetztes nach und beraten auch Ihre Kunden in diesem Bereich ausführlich und kompetent; jedoch sind Sie weiterhin der Gefahr der Internet-Kriminalität ausgesetzt.

Fakt ist:

  • Cyber-Risiken gehören heute zu den größten Gefahren der Unternehmen.
  • Die Geschäftsführer stehen in der Pflicht und in der Haftung.
  • Nur wenige Unternehmen sind in Deutschland abgesichert.

Paradebeispiele sind Großunternehmen wie Amazon, Telekom, Twitter etc., die bereits Opfer eines Hackerangriffes geworden sind.

Jedoch stehen auch Klein- und Mittelstandsunternehmen im Risiko:

  • Versteckte Computerviren in Mails, Videos oder Bewerbungen
  • Verletzung der Geheimhaltungspflicht, z. B. durch Mitarbeiter
  • Reputationsschaden nach Datenverlust
  • Ausspähung oder auch der Verlust von mobilen Geräten (Laptop, Handy, Tablet, USB-Sticks etc.)
  • Automatisierte „Scanner“ durchsuchen Rechner wahllos nach Schwachstellen
  • Cybererpressung zum Beispiel in Form einer Zahlungsforderung in Bitcoins

Cyber-Versicherung – viel mehr als eine „klassische“ Versicherung!

Verschiedene Dienstleistungen und die Unterstützung durch Experten helfen dem Unternehmer im Kampf gegen die Internet-Kriminalität. Bespielhafte Leistungen:

Präventiv:

  • Subvention von Beratungsmaßnahmen
  • Cyber-Training für die Mitarbeiter
  • Krisenplanentwicklung

Im Schadenfall:

  • Sofort-Hilfe von Experten
  • Schnelle, rechtskonforme, effektive Reaktion
  • Wie habe ich mich zu verhalten?
  • Wen muss ich informieren?

Wie, wann und wen muss ich von meinen Kunden informieren?

  • Computer-Forensik-Analysen – wo liegt die Ursache?
  • Eigenschäden in Folge von Hacking-Angriffen und Datenverlust
  • Unterstützung in der Informations- und Meldepflicht
  • Deckung von Schadenersatzansprüche Dritter
  • Deckung von Schadenersatzansprüche in Folgen von Urheberrechtsverletzungen
  • Juristische Unterstützung und PR-Beratung
  • Wiederherstellung von Daten

Gemeinsam mit Herrn Sascha Kugler von der Alchimedus Management GmbH haben wir Sonderlösungen für Sie als Berater sowie für Ihre Kunden entwickelt.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie ergänzende Informationen? Sprechen Sie mich einfach an:

E-Mail:                 f.anrich@fpplus.de
Homepage:        www.financeplanplus.de

 

Unternehmen jeder Größe sind betroffen!

Seit September 2013 sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle Unternehmen dazu verpflichtet, eine sogenannte Psychische Gefährdungsbeurteilung ihres Unternehmens durchzuführen und nachzuweisen. Auch die bisherige Ausnahme von Kleinbetrieben aus der Dokumentationspflicht wurde gestrichen.

Führen Unternehmen die Psychische Gefährdungsbeurteilung nicht durch, drohen ihnen erhebliche Konsequenzen: So können Arbeitnehmer im Falle fehlender oder fehlerhafter Gefährdungsbeurteilungen, sofern sie gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden, Schadensersatz geltend machen. Auch Leistungsträger wie die gesetzliche Unfallversicherung nehmen in diesem Fall die Arbeitgeber in Regress. Bei Arbeitsgerichtsprozessen können Nachlässigkeiten zu gravierenden Nachteilen für den Arbeitgeber führen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ohne ein nachweisbares Bemühen des Arbeitgebers um die körperliche und geistige Gesundheit seiner Mitarbeiter ist mittlerweile nahezu ausgeschlossen.

Unser Angebot:

Wir bieten ein bundesweites Netzwerk von 600 Beratern; diese unterstützen Unternehmer effizient und unkompliziert bei der Durchführung einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung und zwar zu diesen Festpreisen:

  • Unternehmen bis 10 MA: ½ Tag, € 800,- netto zzgl. Fahrtkosten
  • Unternehmen bis 100 MA: 1 Tag, € 1400,- netto zzgl. Fahrtkosten
  • Größere Unternehmen: auf Anfrage

Die Beratung kann bei Einhaltung der Förderrichtlinien und abhängig vom jeweiligen Bundesland mit 50 bis max. 80 % über den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.

Datensicherheit – ein heißes Eisen!

Bei unseren Beratungen stellen wir immer wieder fest, dass das Thema Datensicherheit oft nicht ausreichend umgesetzt ist. Mit zunehmender Digitalisierung wird die ständige Verfügbarkeit unternehmensrelevanter Daten immer wichtiger. Es gibt fast kein Unternehmen, das sich einen Ausfall der IT-Infrastruktur über Tage oder Wochen leisten kann. Inzwischen gibt es zu dem Thema auch Studien und Untersuchungen, die besagen, dass ein hoher Prozentsatz von Unternehmen, die von einem solchen Ausfall betroffen sind, danach nicht wieder auf die Beine kommen.

Die Datenverschlüsselungsmalware, die seit vergangenem Jahr in unterschiedlichen Variationen vor allem Unternehmen bedroht, kann in wenigen Minuten unbemerkt alle Daten auf Computern und Servern verschlüsseln. Selbst Datenbanken sind vor der Bedrohung nicht sicher. Im Notfall hilft hier nur eine aktuelles und funktionsfähiges Backup.

Bei der Planung des Sicherungskonzeptes sollten folgende Punkte unbedingt beachtet werden:

  1. Welche Daten müssen in welchen zeitlichen Abständen gesichert werden?
  2. Wohin werden die Daten gesichert?
  3. Wie lange dauert die Wiederstellung?
  4. Was passiert bei einem Hardwareausfall?
  5. Wer ist verantwortlich?

Was heißt das konkret?

Ein Datensicherungskonzept soll einen organisatorischen und technischen Ablauf der Datensicherung enthalten. Unter Berücksichtigung aller relevanten Parameter soll eine praktikable Lösung zur Datensicherung festgehalten werden. Zu den Parametern, die für die Datensicherung von Bedeutung sein können, zählen z.B. das eingesetzte System, das Daten- und Änderungsvolumen sowie die Verfügbarkeitsanforderungen. Es ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit ein automatisierter Prozess verwendet wird.

Wir haben für unsere QM-Software ein Modul entwickelt, das Sie strukturiert durch den komplexen Planungsprozess führt. Somit können Sie unkompliziert und schnell ein verlässliches Datensicherungskonzept aufbauen.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne: +49 -911 – 9566630

Sie sind Unternehmensberater / -in? Dann sollten Sie das nicht versäumen!

Halten Sie sich den 15. März 2017 in Ihrem Kalender für ein Seminar in Frankfurt am Main frei, in dem wir Ihnen fünf Vorträge zu zentralen Themen für Ihren Beratungserfolg bieten.

Ihr Einsatz

Teilnahmegebühr: € 89,- netto  inkl. Getränke, Pausensnack, Publikation von Sascha Kugler „Die Success DNA. Die zwölf Gesetze des Erfolges“.

succsses-dna-wbm_web

Achtung – Ihr Preisvorteil!
Bei Vorkasse Zahlung bis zum 28. Februar:  € 69,- netto

Sichern Sie unter sekretariat@alchimedus.com Ihren Platz!

Weitere Informationen über unsere Referenten, ihre Vorträge und den Veranstaltungsort in zentraler Lage in Frankfurt a. M. erfahren Sie in Kürze hier!

Das werden Sie hören!

1. BAFA-Berichterstattung – Wie geht das?

Kathleen Rüssmann / BAFA-Leitstelle BDS – DGVmbH,  http://www.foerder-bds.de

Die Förderungsgesellschaft des BDS – DGVmbH ist im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Energie als Leitstelle tätig und prüft Antragsunterlagen zur Bezuschussung von Unternehmensberatungen.

2. Beraterperformance – Wie berate ich noch effizienter und vor allen Dingen wirkungsvoller!

Sascha Kugler / Alchimedus Management GmbH, www.linearb-software.de, www.alchimedus.com

Alchimedus® ist die ganzheitliche Methode, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt und zur Erreichung des Unternehmenserfolges alle im Unternehmen vorhandenen Potenziale berücksichtigt. Die brandneue Software Linear B ist das professionelle Werkzeug für die Unternehmensberatung mit Alchimedus®.

3. Risikomanagement: Haftungssituationen für Berater/-innen und für Geschäftsführer.  Das neue Beratungsfeld!

Felix Anrich / Finance Plan+ GmbH, www.fpplus.de

Die FinancePlan+ GmbH ist ein unabhängiges und inhabergeführtes Dienstleistungsunternehmen, welches sich auf die Beratung von Finanz- und Versicherungsprodukten spezialisiert hat.

4. Kundengewinnung für die Unternehmensberatung

André Wittig / unternehmenswelt, www.unternehmenswelt.de

Die Zandura GmbH gehört zur Unternehmensgruppe der Foundervision AG und betreibt Onlineangebote für Businesskunden wie www.unternehmenswelt.de.

5. AQM3 – Die neue Kraft in der Mittelstandsberatung

Martin Auer / AQM3 Mittelstandconsulting GmbH

Im Mittelpunkt der Arbeit der AQM3 steht die Maximierung der organisationalen Energie, die Minimierung der unternehmerischen Risiken und die Steigerung der Unternehmensperformance.

SAVE THE DATE – Frankfurt am Main – 15.3.2017 – 10.00 bis 14.00 Uhr

Anmeldung: sekretariat@alchimedus.com

 

 

QM- Regeln über Regeln

Immer wieder stellen wir fest, dass Unternehmen wichtige Grundlagen und Regularien aus dem Bereich des QM gar nicht kennen. In der Tat ist die Zahl der Verordnungen und Pflichten mittlerweile so unüberschaubar, dass allzu leicht und ohne irgendeine anzunehmende Fahrlässigkeit Verpflichtungen nicht wahrgenommen werden, was mitunter zu empfindlichen Geldbußen führen kann. Davor wollen wir Sie aktiv schützen. Mit unserem Newsletter werden wir Ihnen weiterhin regelmäßig wichtige Informationen und Neuerungen zum Thema QM an die Hand geben, die für Unternehmen, aber auch Berater beachtenswert oder gar bindend sind.

Natürlich geben wir Ihnen auch gerne in einem persönlichen Gespräch genauer Auskunft. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 0911 – 9566630.

Informationspflicht und Fürsorgepflicht

Jeder Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter über bestimmte aushangpflichtige Gesetze, Regelungen und Unfallverhütungsvorschriften per Aushang informieren. Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht widerspricht der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aus § 611 BGB. Dieser Verstoß kann im Schadensfall eine zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers für Schäden nach sich ziehen, die der Arbeitnehmer erleidet, weil er Vorgaben nicht einhalten konnte, ohne von diesen zu wissen. Eine Nichtbeachtung stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Denken Sie auch daran, ist ein Verstoß gegen die Aushangpflicht ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Seiten des Arbeitnehmers sein kann. Sie machen sich folglich schadensersatzpflichtig.

Vermeiden Sie hohe Bußgelder!

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über ihre Arbeitsschutzrechte zu informieren. Zu den aushangpflichtigen Gesetzen zählen beispielsweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Mutterschutzgesetz, Mutterschutzarbeitsverordnung,  Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung, PSA-Benutzerverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Lastenhandhabungsverordnung, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Baustellenverordnung, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Pflegezeitgesetz, Nachweisgesetz,  Bundesurlaubsgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Fahrpersonalverordnung,  Entgeltfortzahlungsgesetz, Bildschirmarbeitsverordnung, Gendiagnostik-Gesetz etc.

Der gesetzlichen Fürsorgepflicht kommen Sie als Unternehmer am einfachsten nach, indem sie die zum Aushang vorgeschriebenen Gesetze an geeigneter Stelle im Betrieb und in der Verwaltung aushängen und so allen Mitarbeitern zugänglich machen. Mit einem Aushang der entsprechenden Informationen in jedem Stockwerk und Gebäude z. B. am Schwarzen Brett erfüllen Sie bereits Ihre gesetzlichen Aushangpflichten.

Kommt der Arbeitgeber der Aushangpflicht nicht nach, kann dieser Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 € geahndet werden. Die Zuwiderhandlung kann außerdem zu Einträgen in das Gewerbezentralregister führen.

Aushangpflichtige Gesetze – darauf sollten Sie unbedingt achten

  • Je nach Regelung soll die Bekanntmachung in geeigneter Weise durch Auslegen, Aushängen oder Bekanntmachung geschehen.
  • Es besteht teilweise auch die Möglichkeit der Bekanntmachung der aushangpflichtigen Gesetze über das Intranet, wenn jeder Mitarbeiter hierzu Zugang hat und Vorkehrungen zum Schutz vor Änderungen bestehen.
  • Nicht ausreichend ist in vielen Fällen ein Hinterlegen bzw. Vorhalten im Personal– oder Lohnbüro.
  • Besteht ein Betriebsrat, ist dieser über den Aushang zu unterrichten.
  • Sind von dem Aushang ausländische Mitarbeiter betroffen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, kann eine Übersetzung der aushangpflichtigen Gesetze erforderlich sein.
  • Üblicherweise erfolgt ein Anbringen der aushangpflichtigen Gesetze an einem Schwarzen Brett oder einer Auslage an einer allgemein zugänglichen Stelle des Betriebes (Kantine, Aufenthalts- oder Pausenräume)
  • Teilweise sehen die gesetzlichen Regelungen bestimmte Aushangsorte vor, zum Beispiel den Aushang der nach Heimarbeitergesetz erforderlichen Angaben in den Ausgaberäumen.

Tipp

Am Markt sind zu diesem Thema Broschüren in allen gängigen (Online-) Buchhandlungen erhältlich, in denen alle zentralen aushangpflichtigen Gesetze sowie eine Auswahl weiterer wichtiger Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammengestellt sind. Kosten: ab ca. 9 Euro.
Als Aushangpflichtiger sind Sie damit auf der sicheren Seite!

 

Auf einen Blick!

Im Jahr 2017 treten wichtige Änderungen und Neuregelungen in Kraft, die einen Austausch bestehender Exemplare notwendig machen!

Allgemeine Vorschriften

  • Arbeitssicherheit
  • Arbeitsschutz, Jugendarbeitsschutz
  • Arbeitsstätte und Arbeitsplatz, Ausstattung
  • Arbeitszeit, Teilzeit und Befristung
  • Benachteiligungsverbot
  • Elternzeit, Elterngeld
  • Entgeltfortzahlung
  • Gleichbehandlung
  • Kündigungsschutz
  • Mindestlohn
  • Mutterschutz
  • Urlaub
  • Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)

Spezifische Vorschriften

  • Biostoffverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Röntgenverordnung
  • Strahlenschutzverordnung