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Verfügen Sie über ein perfektes Netzwerk?

Es wird Sie nicht verwundern, zu hören, dass die meisten Erfolge eine Gemeinschaftsleistung sind. Jeder erfolgreiche Unternehmer verfügt über ein gut funktionierendes Netzwerk an Mitarbeitern, Zulieferern und Partnern. Je besser dieser Pool an Ressourcen funktioniert, desto wahrscheinlicher und stabiler wird Ihr Erfolg sein.

Das achte SUCCESS-GEN beschäftigt sich mit der Frage, wie man ein effizientes Netzwerk schaffen kann und wie man das Konzept einer fairen Partnerschaft leben kann.

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Potenziale erkennen und fördern!

Autor und Copyright: Sascha Kugler

Führen bedeutet längst nicht mehr nur planen und Ziele zu setzen. Die Zukunft nimmt keine Rücksicht auf Planzahlen. Die Kunst besteht darin, sich als Führungskraft den Stärken der Mitarbeiter anzuvertrauen und Denkbeweglichkeit zu fordern.

Damit die Menschen in einem Team sich selbst mit all ihren Potenzialen einbringen können, brauchen sie gute Führung. Eine Führung, die sich nicht durch präpotentes Machtgehabe und dogmatische Befehle artikuliert, sondern eine Führung, welche die allgemeine und individuelle Weiterentwicklung unterstützt. Erfolgreiche Unternehmer verstehen Führung als Förderung und Forderung zugleich, erkennen die Verantwortung dahinter und agieren dementsprechend.

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…so eine Headline im Newsletter „WMD brokerchannel“.

Das Beratungsunternehmen „Conav“ macht in dem Artikel auf die verschiedenen Haftungsfallen für Manager aufmerksam. Neben der weitgehend nicht bekannten oder ignorierten Tatsache, dass Manager auch nach ihrem Ausscheiden aus einem Unternehmen noch haftbar gemacht werden (siehe aktuelle Fälle aus der Automobilindustrie), ist sich kaum jemand bewusst, was die ressortübergreifende Haftung für ihn persönlich bedeutet: Nach aktueller Rechtslage ist ein Manager nicht nur für seinen eigenen Bereich verantwortlich, sondern er verantwortet auch horizontal die Bereiche seiner Kollegen mit.

Dagegen schützen sich viele mit einer D&O Versicherung, doch dies könnte u.U. nicht ausreichen. So beschreibt Conav in ihrem Artikel: „… Unklar ist in diesen Fällen oft, ob die Deckung noch in voller Höhe und zu den vormaligen Konditionen zur Verfügung steht. Solcherart Nachhaftung bemühen vor allem auch gern Insolvenzverwalter bei ihren Versuchen, noch Liquidität zu beschaffen…“

Deshalb sollten Manager und Geschäftsführer auch das Haftungsthema einem Qualitätsmanagement unterziehen, um alle Haftungsrisiken zu kennen und Präventivmaßnahmen zu entwickeln. Die Initiative für Qualität in der Unternehmensführung e.V. (IFQU) hat hierzu ein Zertifizierungsprogramm entwickelt:

Geprüfte Geschäftsführung, ein ISO-konformes, auf KVP (kontinuierlicher Verbesserungsprozess) basierendes QM-System in allen wesentlichen Ebenen der Geschäftsführung.

Weitere Infos unter: www.ifqu.de

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Das Risiko, für unternehmerisches Fehlverhalten auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden, ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Jeder fünfte Manager berichtet von Ansprüchen gegen sich oder andere Organmitglieder. Dies ergab eine Studie, für die im Auftrag des D&O Versicherers VOV insgesamt 200 Geschäftsführer und Vorstände befragt wurden. Verschärfend käme die neue Gesetzeslage hinzu, die in den vergangenen Jahren die Möglichkeiten, Manager bei Fehlverhalten in Anspruch zu nehmen, erweitert hat. Laut der VOV-Studie hat jedoch fast jeder siebte Befragte keine Kenntnis über seine persönlichen Haftungsrisiken.

„Bereits für einfach fahrlässig begangene Pflichtverletzungen kann der Verantwortliche persönlich und unbegrenzt mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden“, sagt Diederik Sutorius, Geschäftsführer der VOV. „Viele Chefs unterschätzen diese Gefahr.“

Vor diesem Hintergrund gewinnen die von der IFQU entwickelten Gütesiegel und Auszeichnungssysteme für nachgewiesene und geprüfte Qualität in der Unternehmensführung neue Aktualität.

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Eine wichtige Veranstaltung unseres Partners IFQU e.V. am 09. Dezember 2015 in München für Geschäftsführer und Berater

Der Anlass und das Thema:

Die Geschäftsleitungen stehen heute unter genauer Beobachtung, speziell im Falle der beauftragten Fremdgeschäftsführung (Nicht-Inhaber). Auch im nachvertraglichen Bereich, also nach Beendigung des Engagements in einem Unternehmen, kann der Geschäftsführende in die Zwickmühle geraten, dadurchn dass er die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Zweifelsfalle nicht nachweisen kann. Der Chefsessel kann damit zum “Pulverfass” mit weitreichenden negativen persönlichen, zumindest finanziellen Folgen werden. Und selbst eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (genannt: D&O-Versicherung) ist kein Freifahrtschein für fahrlässige Fehler des Managements.

Hier hilft nur ein systematisches Risikomanagementsystem.

Geschäftsführende müssen sich heutzutage permanent folgende Fragen stellen:

  • Welche Risiken bestehen?
  • Wie ist die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung?
  • Wie sieht meine persönliche „Fehlervermeidungsstrategie“ aus ?
  • Wie kann ich Fehler in den benannten Risikofeldern reduzieren?
  • Wie kann ich mein persönliches Haftungsrisiko minimieren oder sogar eliminieren?
  • Wie kann ich meine eigene Performance nachhaltig verbessern und sogar dokumentieren?
  • Wie kann mein Unternehmen und dessen Führung in der Öffentlichkeit besser dastehen?
  • Nachweis von Qualifikation und Kompetenz

QM- und Gütesiegelsystem

Um diesem Anspruch und den Anforderungen gerecht zu werden, untersucht das IFQU software- und online-basierte QM- und Gütesiegelsysteme für Geschäftsführende. Mit erfolgreichem Abschluss eines Prüfverfahren verleiht das IFQU die Auszeichnung:

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Die Vorteile des softwarebasierten Compliance Standards Geprüfte Geschäftsführung sind für Geschäftsführende sowie für Aufsichts- und Beiräte oder Gesellschaftervertreter von besonderer Bedeutung. Der Anforderungskatalog führt Sie interaktiv durch alle Anforderungen und unterstützt Sie mit Anleitungen, Handlungsvorschlägen und Mustervorlagen im Rahmen eines persönlichen GF QM-Systems. Alle importierten Nachweise werden verwaltet. Sie vergessen keine Anforderungen, da die Software Sie an die Einhaltung erinnert.

Der Nutzen für Geschäftsführer:

  • Marketingwirkung für die Unternehmensleitung und das Unternehmen selbst.
  • Vertrauensbildende Maßnahme gegenüber allen Stake- und Shareholders (Lieferanten u.ä.) durch einen öffentlichen Zertifizierungsnachweis einer neutralen Organisation
  • Gesellschaftsschutz
  • Umfassender lückenlose Dokumentation des persönlichen Risikos
  • Archivierung aller wichtigen Nachweisdokumente in einer neutralen Institution
  • Prävention / Vorsorge : Schutz vor fahrlässigen Fehlern und der damit verbundener Haftung
  • Einheitlicher Qualitätsstandard
  • Systematische Qualitätssteigerung im Unternehmen

Der Nutzen für Berater

  • Sie eröffnen sich ein neues Beratungsfeld in einem Wachstumssegment
  • Sie erhalten ein komplettes Beratungskonzept geliefert
  • Die Beratung kann mit 50% über das BAFA gefördert werden.

Die Initiative für die Förderung von Qualität in der Unternehmensführung (IFQU) engagiert sich für nachweisbare Qualität in der Unternehmensführung.

Ziel des Vereins IFQU ist es, wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig für die unternehmerische Praxis anwendbare, effiziente Handlungssysteme zu erarbeiten, um wirtschaftlichen Erfolg mit ethischem Fortschritt zu verknüpfen.

Termin:

9. Dezember 2015, 09:30 bis 12:00 Uhr oder 9. Dezember 2015, 14:30 bis 17:00 Uhr (Der Ort der Veranstaltung wird noch bekannt gegeben.)

Teilnehmerbeitrag:

45,- EURO inkl. ausführlichem Informationsmaterial

Interessiert an der Veranstaltung?

Dann melden Sie sich gerne als Alchimedus®-Partner über unser Sekretariat an: sekretariat@alchimedus.com

Zielgruppe:

Dieses Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Ärztliche Leiter, Medizincontroller, Mitarbeiter im Qualitätsmanagement, Risikomanager und Pflegedienstleitungen/Pflegedirektoren.

Ziel:

Teilnehmer dieses Seminars lernen die neue Struktur der Normenrevision der ISO 9001:2015 kennen und sind in der Lage die neuen Anforderungen effizient und effektiv im eigenen Unternehmen umzusetzen.

Ihr Nutzen:

Die ISO 9001:2015 wird anwenderfreundlicher und dienstleistungsorientierter. Die Revision der ISO 9001:2008 folgt nun einer neuen Grundstruktur der ISO (High Level Structure), die zukünftig für alle Managementsystem-Normen gilt. Zusammengefasst: Nach und nach werden weitere Normen auf diese Grundstruktur angepasst werden. Es ist also sinnvoll, sich mit den Änderungen eingehend zu beschäftigen. Die ISO 9001:2015 unterstützt die Eigenverantwortung der Organisation durch weniger vorschreibende Anforderungen und verpflichtet die oberste Leitung, diese Verantwortung zu übernehmen (Leadership; Wegfall der Forderung, einen Beauftragten der obersten Leitung zu bestimmen). Durch die Forderung nach Leistungskennzahlen im Rahmen des erweiterten prozessorientierten Ansatzes wird die Norm „unternehmerischer“ und unterstützt die Wirtschaftlichkeit der Prozesse.
Wir vermitteln Ihnen, was unter dem neu eingeführten risikobasierten Ansatz zu verstehen ist, warum das Qualitätsmanagement-Handbuch in der Revision nicht mehr erwähnt werden und zeigen Ihnen auf Basis der AQM3-Software wie die neue ISO 9001 eingeführt und aufrechterhalten werden kann. Im neuen Revisionsstand wird Wissen als strategischer Wettbewerbsfaktor neu aufgenommen.

Inhalt:

  • Hintergründe und Merkmale der Revision
  • Neue Struktur, Inhalte, Begriffe und Themen
  • Auswirkungen der Änderungen
  • QMS-Planung
  • QMS-Umsetzung
  • QMS-Aufrechterhaltung
  • Risikobasierter Ansatz

Preis:

240 Euro zzgl. MwSt./ inkl. Pausengetränke
Nähere Informationen erhalten Sie bei sekretariat@alchimedus.com

Termine:

Mo., 17.08.2015
Mo., 28.09.2015
Mo., 19.10.2015
Mo., 16.11.2015

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Setz dir ein Ziel!

Bei der Definition Ihrer Strategie ist eine Frage von zentraler Bedeutung: die Frage, wen Sie mit Ihrem Handeln erreichen wollen. Um mit Ihrer Unternehmung langfristig Erfolg zu haben, müssen Sie und Ihre Mitstreiter sich auf eine klar definierte Zielgruppe konzentrieren. Wie wollen Sie Ihr Ziel erreichen, wenn Sie es gar nicht kennen? Und wenn Sie sich schon Gedanken zu Ihrer Zielgruppe machen, dann suchen Sie sich BITTE lukrative Zielgruppen aus: also Menschen und Unternehmen, die auch für Ihre Leistungen bezahlen können und wollen.

Wurden die Geschäftsfelder und Zielgruppen in Ihrer schriftlich formulierten Strategie genau definiert? Welche Zielgruppe passt zu Ihnen und den ange-botenen Leistungen? Gibt es „Nichtkunden“, die in Zukunft zu Ihnen passen könnten? Kennen Sie die drängendsten Probleme Ihrer Zielgruppe(n)?

Neben dem strategischen ist auch der Zielgruppenfokus wichtig: Erfolg hat, wer eine bestimmte Kundengruppe ins Visier nimmt, sich voll und ganz auf sie konzentriert, sie genau versteht und schließlich im Stande ist, sie mit der optimalen Problemlösung zu bedienen. Verlieren Sie sich nicht in einem wahllosen Breitenangebot, weil Sie denken, so eine größere Abnehmerschaft zu generieren. Die Konzentration auf das Wesentliche bringt viele unschätzbare Vorteile: Insbesondere kleinere Unternehmen werden so schneller wahrgenommen. Lieber wählt man eine kleine Nische, ist dort der Beste und legt dann gezielt ein Angebot für eine spezielle und zahlungskräftige Zielgruppe auf, als dass man versucht, jedem Kunden alles anzubieten. Wissen Sie, mit welchen Leistungen Sie bei welchen Kunden am besten Geld verdienen? Wo sind die Kunden, die gute Preise für Ihre Leistungen zahlen, Sie und Ihre Arbeit wertschätzen und für Sie daher ein konstantes Potenzial darstellen?

Haben Sie Ihre Zielgruppe klar definiert, dann treten Sie in Dialog mit ihr, auch um von ihr zu lernen und sich so stetig zu verbessern. Und Dialog heißt, selbst als Unternehmer aktiv den Dialog mit der Zielgruppe zu suchen, auch mit den unzufriedenen Kunden zu sprechen und zu lernen. Stellen Sie aufgrund Ihrer so gewonnenen Erkenntnisse das Angebot noch konsequenter auf die Zielgruppe ein, indem Sie alle Ressourcen in die Produkte und Sortimente mit dem größten Kundennutzen und somit auch den größten Erträgen einbringen.
Im zweiten Schritt empfiehlt es sich, eine Zielgruppensegmentierung vorzunehmen: Größere Zielgruppen splitten sich immer mehr in differenzierte Untergruppen auf. Unternehmen müssen darauf reagieren, indem sie diese Kunden mit genau auf sie zugeschnittenen Angeboten direkt ansprechen und so im Einklang mit ihren Wünschen und Bedürfnissen bleiben – sonst fährt der Zug des Erfolgs ohne sie ab.

Bleib bei deiner Kernkompetenz! Mach nur das, was du kannst!

Ihre Strategie muss sich ganz klar an Ihrer Kompetenz ausrichten. Sie können nur dort attraktiv für Ihre Kunden sein, wo Sie auch gut sind! Die Kunden spüren, wenn Sie nur antäuschen, aber nicht liefern. Also bauen Sie auf Ihre ganz persönlichen Kompetenzen und konzentrieren Sie sich in Ihrer Strategie darauf!

Was können Sie besonders gut, was bietet Ihr Unternehmen in herausragender Qualität an? In welchem Bereich haben Sie noch ungenutztes Potenzial und können sich spezialisieren? Was können Sie weglassen, um Ihr Profil zu schärfen?

Berücksichtigen Sie in Ihren Marktaktivitäten bereits Ihre relativen Stärken? Wenn Sie sich auf eine bestimmte Stärke konzentrieren, diese immer weiter ausbauen und irgendwann der unangefochtene Experte auf diesem Gebiet sind, dann werden Sie zu einem attraktiven Marktteilnehmer mit immer mehr zahlenden und begeisterten Kunden. Über Erfahrung, Wiederholungen und Lerngewinne entwickeln Sie Ihre Problemlösungsfähigkeit eng an den Bedürfnissen der Kunden weiter, und es wachsen Ihr Wissen und Ihr Können. Damit entsteht ein signifikanter Marktvorsprung. Oft erleben wir, wie von Marktteilnehmern alles und jedes angeboten, jeder noch so absurde Branchentrend mitgemacht wird – und dabei letztendlich das eigentlich Wesentliche aus den Augen verloren wird. Seien Sie achtsam, wenn es um Ihre Kernkompetenz geht!

Ein Beitrag von Rudolph Zeinhofer

Es handelt sich hierbei um ein Gesetz, das seit dem 25.9.2013 in Kraft und im Arbeitsschutzgesetz verankert ist – §5 Abs. 3 Punkt 6. Darin wird jeder Arbeitgeber verpflichtet, ab dem/der ersten Mitarbeiter/Mitarbeiterin eine “Psychische Gefährdungsbeurteilung” (PGB) an den Arbeitsplätzen durchzuführen, zu dokumentieren und – bei Handlungsbedarf – einen Maßnahmenplan vorzulegen, den es umzusetzen gilt. Der Sinn dieser Maßnahme liegt in der Reduzierung arbeitsbedingter psychischer Erkrankungen in Groß-, Mittel- und Kleinunternehmen. Die bis dato ruhmlose Schadensbilanz hat ihre Auslöser u.a. in Geschäftsmodellen- und Prozessen, Wettbewerbsdruck, Führungskräftemangel, Kostenfokus, radikalen Sparmaßnahmen, Unternehmensstruktur, Kommunikation, Zeit- und Leistungsdruck, persönlicher Verfügbarkeit, fragwürdigem Management- und Führungsverhalten und den bekannten Auswirkungen wie Demotivation, innere Kündigung, Depression, Burnout uvm.

Auf meine oftmals gestellte Frage “…kennen Sie die Psychische Gefährdungsbeurteilung” sehe ich mich meist einem Stirnrunzeln und Axelzucken meiner Gesprächspartner gegenüber. Das Erstaunen löst genauso oft eine konkrete Nachfrage über das „Corpus Delicti“ aus: Psychische was? Ja, Gefährdungsbeurteilung.
Bei der praktischen Umsetzung dieser Gesetzesvorgabe konnten wir bisher eher noch von einer Karenzzeit sprechen, jetzt weisen Aktivitäten darauf hin, dass der Gesetzgeber die Umsetzung der PGB konkret einzufordern gedenkt.
Hinter der PGB verbirgt sich allerdings viel mehr eine Kette an Einflüssen für das Unternehmen, die man beim ersten Hinsehen noch nicht zu erkennen vermag.

Was kostet Krankheit – ein Praxisbeispiel
Für die Berechnung der Kosten von krankheitsbedingten Ausfällen weisen z.B. die Krankenkassen einen durchschnittlichen Betrag von 300 €/Tag aus. Ein Unternehmen mit 250 Mitarbeitern kostet demzufolge der durchschnittliche Krankenstand von 5% (12,5 AT) rd. 950.000 €/Jahr. Die Minderung der Produktivität ist hierbei nicht berücksichtigt. Die Senkung krankheitsbedingter Fehlzeiten um lediglich 0,5% bewirkt da bereits eine Kostenersparnis von rd. 95.000 € also 10% des Gesamtaufwandes.
Arbeitsbedingte psychische Belastungen verursachen in Deutschland jährlich Kosten in Höhe von rd. 32 Milliarden Euro (1). Die Prävention zur Minderung des beachtlich hohen volkswirtschaftlichen Schadens ist also dringend geboten.

Zentrale Bedeutung der Führungsqualität
Eines der zentralen Themen in bundesdeutschen Unternehmen, Institutionen und Behörden gleichermaßen, ist die Führungsqualität, denen Mitarbeiter schlichtweg ausgesetzt sind oder eben auch solche, die in Empathie und Wertschätzung einen hohen Motivationsfaktor erkennen. Das Führungsverhalten hat erhebliche Auswirkungen auf die PGB, mit der sich auch Indikatoren für die Führungsqualität im Unternehmen ableiten lassen.
Der vor kurzem veröffentlichte Gallup Engagement Index Deutschland 2014 macht erneut deutlich, dass von je 100 Beschäftigten im Unternehmen nur 15 Mitarbeiter eine hohe emotionale Bindung haben, 70 Mitarbeiter können nur mehr eine geringe emotionale Bindung und weitere 15 Mitarbeiter gar keine emotionale Bindung für ihr Unternehmen aufbauen. Im Vergleich haben sich die Vorjahreswerte marginal verändert, wobei die Zahl der hoch engagierten Mitarbeiter 2014 um 1% auf 15% gefallen ist. Hingegen stieg die Zahl derer mit geringer emotionaler Bindung um 3% auf 70%, während die Zahl der Bindungslosen um 2% auf 15% zurückging.
Das lässt abermals die Schlussfolgerung zu, dass sich die Führungsqualität in deutschen Unternehmen gegenüber 85% aller Beschäftigten auch 2014 nicht spürbar verbessert hat. In Summe weist Gallup in der Studie rd. 33,6 Millionen Arbeitnehmer über 18 Jahre aus. (2)

Schauen Sie in den Spiegel Ihrer Unternehmenskultur!
Ein Spiegel für die Unternehmenskultur ist die PGB allemal, bei der es primär um den Nachweis psychischer Arbeitsbelastungen geht. Kann der Unternehmer sowohl Nachweis als auch Umsetzungsmaßnahmen vorweisen, wenn Mitarbeiter an arbeitsbedingten Depressionen, Burnout oder anderen psychischen Erkrankungen leiden, ist dem Gesetzgeber fürs erste Genüge getan. Fehlt dieser Nachweis jedoch, besteht das Risiko für die Unternehmensleitung, in die Haftung genommen zu werden. Das bedeutet konkret, für die Ausgaben am notwendigen Genesungsprozess seiner Mitarbeiter finanzielle Eigenleistungen erbringen zu müssen plus Lohnfortzahlung und allen weiteren Verpflichtungen, die sich daraus ergeben.
Eine Dokumentation alleine reicht nicht aus, um den Gesetzesvorgaben zu genügen. Es muss ein entsprechender Maßnahmenplan ausgearbeitet sein, der bei Handlungsbedarf die kritisierten Umstände nachhaltig entschärft, um weitere Gefährdungen der Mitarbeiter zu unterbinden. Erst dann werden z.B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Unfallversicherer bereit sein, ihren Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen.

Betriebliches Gesundheitsmanagement – BGM
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist weitgehend im “Betrieblichen Gesundheitsmanagement – BGM” eingebettet. Mit dem Unterschied, dass BGM als solches zwar partiell auf gesetzlichen Verpflichtung neben freiwilligen Leistungen basiert, hingegen die PGB jedoch gesetzlich verankert ist. Gerade mittelständische Unternehmen ohne Anspruch auf ein professionell integriertes BGM werden es in der Zukunft deutlich schwerer haben, qualifiziertes Fachpersonal wirkungsvoll anzusprechen.

Einfluss auf die Geschäftsprozesse
Für den unternehmerischen Alltag ist die PGB von weitreichender Bedeutung. Greift sie doch in nahezu alle Prozesse des Unternehmens ein, wenn neue Maßnahmen zur Vermeidung psychischer Gefährdung am Arbeitsplatz umgesetzt werden bzw. Workflows verändert werden müssen.
Die Ergebnisse haben somit Einfluss auf Geschäfts-Prozesse, wie z.B. Außenwirkung, das Produkt- bzw. Leistungsportfolio, die Unternehmenskultur mit unmittelbarer Wirkung auf die Kundenloyalität, das Unternehmens-Image und u.a. die reale Gewinnsteigerung.
Befassen Sie sich bereits mit dem Aufbau Ihres „Employer Branding“ – der beste Arbeitgeber zu werden – wird den gezielten PGB-Maßnahmen ein erster Platz als Türöffner für das Recruiting neuer, qualifizierter Fachkräfte zukommen. Sie werden das Unternehmen weiter empfehlen bzw. es als Impulsgeber für zeitgemäße und zukunftsfokussierte Personalentwicklung anerkennen. Das bringt erstens einen erheblichen Imagegewinn für die Geschäftsleitung und zweitens die dauerhafte Festigung der Unternehmensbasis.

Generation Y – veränderte Qualitäten, Nutzen und Werte
Haben Sie bereits Kontakte zu Arbeitnehmern aus der viel diskutierten “Generation Y”, sind Sie bestimmt auch mit der zentralen Frage konfrontiert: “Warum sollte ich gerade für sie arbeiten?”
Mit einem großen Reservoir an positiven Argumenten und Fakten zeigen Sie nicht nur Stärke in Ihrer Zukunftsentwicklung. Sie vermitteln Ihrem Marktumfeld damit die Botschaft, ein modernes Unternehmen zu sein, indem Sie die Attraktivität des Unternehmens und der Mitarbeiter immer neu bereichern und diese auch aufrecht erhalten können.
Mit solch einer Wertepräambel stärken Sie die Kundenbindung deutlich und verankern zudem die hohe emotionale Bindung der Mitarbeiter an „ihr“ erfolgreiches Unternehmen.
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Quellenverweis:
1) Hans Böckler Stiftung, www.boeckler.de
2) Gallup Engagement Index Deutschland 2014, www.gallup.com

www.rudolphzeinhofer.de

 

Autoren: Sascha Kugler und Joachim Griesang, Rechtsanwalt

Geschäftsleitungen stehen heute unter genauer Beobachtung, speziell im Falle der beauftragten Fremdgeschäftsführung (Nicht-Inhaber).

Auch im nachvertraglichen Bereich, also nach Beendigung des Engagements in einem Unternehmen, kann ein Manager in die Zwickmühle geraten, die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Zweifelsfalle nicht nachweisen zu können. Sein Chefsessel wird damit zum “Pulverfass” mit weitreichenden finanziellen Folgen.

Und selbst eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) ist kein Freifahrtschein für fahrlässige Fehler des Managements.

Grundsätzlich geht es um eine Haftungssituation aufgrund von Innen- und Außenansprüchen. Selbst bei  fremden Verschulden haftet das Management.

Innenansprüche, also finanzielle Einbußen des Unternehmens wegen Fehlern der versicherten Person, ohne dass diese auf Haftpflichtansprüchen Dritter beruhen, können sich zum Beispiel durch Warenlieferungen ohne ausreichende Sicherheit oder ungenügende Organisation von Betriebsabläufen ergeben. Auch unzureichende Finanzierungsmaßnahmen, eine falsche Einschätzung des Personalbedarfs oder das Einstellen ungeeigneter Mitarbeiter können Schadenersatzansprüche begründen.

Der weit überwiegende Teil von Haftungsfällen betrifft diese Innenhaftung. Damit sind Vertrauenshaftungstatbestände oder Haftungssituationen bei der Vertretung der Gesellschaft gemeint.

Hier haftet der Manager bzw. die Organe der Gesellschaft wie Aufsichtsorgane / Aufsichtsräte oder Gesellschafter / Eigentümer für Ansprüche Dritter gegenüber der Gesellschaft.

Bei der Außenhaftung werden Haftungsansprüche seitens Geschäftspartnern (Kunden / Lieferanten), Wettbewerbern, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten gestellt. Beispiel: Haftungsfälle im Bereich Steuern / Buchführung der Insolvenz oder auch im Sozialrecht.

Ein scheinbar kleiner Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung? Da kennt der Fiskus kein Pardon. Die versehentliche Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen? In diesem Fall droht nicht nur Ärger, es kann richtig teuer werden.

Auch bei einem Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Markenrechte können Schadenersatzansprüche Dritter hohe Schäden nach sich ziehen. Diese sogenannten Außenansprüche (Finanzamt, Zoll und andere staatliche und private Institutionen) sind in der Praxis an der Tagesordnung.

Das bedeutet grundsätzlich, dass dem Management, also dem Organ, ein schuldhaftes pflichtwidriges Fehlverhalten nachgewiesen werden muss, das zu einem Vermögensnachteil für das Unternehmen oder eines Dritten geführt hat.

Allein die Behauptung oder Feststellung einer offenbar „falschen“ oder unvorteilhaften unternehmerischen Entscheidung reicht zwar nicht aus.

Ist allerdings ein Schaden feststellbar, findet oft eine Beweislastumkehr statt, das heißt, der Unternehmensmanager muss beweisen, dass seine Entscheidung trotz Schadeneintritts die richtige war (wichtiger Punkt hierbei: die Dokumentation der Entscheidungsfindung).

Vor diesem Problem stehen nun immer mehr Geschäftsführer / Vorstände und auch Aufsichtsräte / Beiräte oder Gesellschaftervertreter.

Die Interessenlage aller Beteiligten ist im Schadensfall äußerst komplex und führt oft dazu, dass ein Kompromiss (deal bzw. Vergleich) zwischen den Beteiligten ausgehandelt wird.

Versicherungslösungen am Markt können bedingungsgemäß nicht allumfassend sein. So tritt sie etwa bei Vorsatz nicht ein. Je nach Anbieter und Risikosituation begrenzen diverse Ausschlusstatbestände den Versicherungsschutz zum Teil erheblich. So enthalten die Versicherungsbedingungen im Regelfall einen sogenannten Dienstleistungsausschluss, welcher dazu führt, dass Vermögensschäden, welche im Rahmen der operativen Tätigkeit der versicherten Person verursacht wurden, nicht gedeckt sind.

Eine D&O-Police schützt die versicherten Personen ausschließlich in ihrer gesellschaftsrechtlichen Organfunktion und schließt nicht Dienstleistungen ein, die von den Organen unmittelbar selbst erbracht werden.

Der Dienstleistungsausschluss führt somit in der Praxis nicht selten dazu, dass vom Versicherer eine Deckung abgelehnt wird.

Mangelnde Kenntnisse und Eignung für ein Ressort führen zu keiner Haftungsbefreiung („Nichtwissen schützt vor Strafe nicht“). Gerade im Aufsichtsrat sitzende Arbeitnehmervertreter unterliegen häufig dieser Problematik.

Fälle aus der Praxis betreffen aber auch die Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers oder des “faktischen Geschäftsführers”.

Die Lösung?

Die Software Alchimedus® Geschäftsleitung interaktiv