Ein Beitrag von Rudolph Zeinhofer
Es handelt sich hierbei um ein Gesetz, das seit dem 25.9.2013 in Kraft und im Arbeitsschutzgesetz verankert ist – §5 Abs. 3 Punkt 6. Darin wird jeder Arbeitgeber verpflichtet, ab dem/der ersten Mitarbeiter/Mitarbeiterin eine “Psychische Gefährdungsbeurteilung” (PGB) an den Arbeitsplätzen durchzuführen, zu dokumentieren und – bei Handlungsbedarf – einen Maßnahmenplan vorzulegen, den es umzusetzen gilt. Der Sinn dieser Maßnahme liegt in der Reduzierung arbeitsbedingter psychischer Erkrankungen in Groß-, Mittel- und Kleinunternehmen. Die bis dato ruhmlose Schadensbilanz hat ihre Auslöser u.a. in Geschäftsmodellen- und Prozessen, Wettbewerbsdruck, Führungskräftemangel, Kostenfokus, radikalen Sparmaßnahmen, Unternehmensstruktur, Kommunikation, Zeit- und Leistungsdruck, persönlicher Verfügbarkeit, fragwürdigem Management- und Führungsverhalten und den bekannten Auswirkungen wie Demotivation, innere Kündigung, Depression, Burnout uvm.
Auf meine oftmals gestellte Frage “…kennen Sie die Psychische Gefährdungsbeurteilung” sehe ich mich meist einem Stirnrunzeln und Axelzucken meiner Gesprächspartner gegenüber. Das Erstaunen löst genauso oft eine konkrete Nachfrage über das „Corpus Delicti“ aus: Psychische was? Ja, Gefährdungsbeurteilung.
Bei der praktischen Umsetzung dieser Gesetzesvorgabe konnten wir bisher eher noch von einer Karenzzeit sprechen, jetzt weisen Aktivitäten darauf hin, dass der Gesetzgeber die Umsetzung der PGB konkret einzufordern gedenkt.
Hinter der PGB verbirgt sich allerdings viel mehr eine Kette an Einflüssen für das Unternehmen, die man beim ersten Hinsehen noch nicht zu erkennen vermag.
Was kostet Krankheit – ein Praxisbeispiel
Für die Berechnung der Kosten von krankheitsbedingten Ausfällen weisen z.B. die Krankenkassen einen durchschnittlichen Betrag von 300 €/Tag aus. Ein Unternehmen mit 250 Mitarbeitern kostet demzufolge der durchschnittliche Krankenstand von 5% (12,5 AT) rd. 950.000 €/Jahr. Die Minderung der Produktivität ist hierbei nicht berücksichtigt. Die Senkung krankheitsbedingter Fehlzeiten um lediglich 0,5% bewirkt da bereits eine Kostenersparnis von rd. 95.000 € also 10% des Gesamtaufwandes.
Arbeitsbedingte psychische Belastungen verursachen in Deutschland jährlich Kosten in Höhe von rd. 32 Milliarden Euro (1). Die Prävention zur Minderung des beachtlich hohen volkswirtschaftlichen Schadens ist also dringend geboten.
Zentrale Bedeutung der Führungsqualität
Eines der zentralen Themen in bundesdeutschen Unternehmen, Institutionen und Behörden gleichermaßen, ist die Führungsqualität, denen Mitarbeiter schlichtweg ausgesetzt sind oder eben auch solche, die in Empathie und Wertschätzung einen hohen Motivationsfaktor erkennen. Das Führungsverhalten hat erhebliche Auswirkungen auf die PGB, mit der sich auch Indikatoren für die Führungsqualität im Unternehmen ableiten lassen.
Der vor kurzem veröffentlichte Gallup Engagement Index Deutschland 2014 macht erneut deutlich, dass von je 100 Beschäftigten im Unternehmen nur 15 Mitarbeiter eine hohe emotionale Bindung haben, 70 Mitarbeiter können nur mehr eine geringe emotionale Bindung und weitere 15 Mitarbeiter gar keine emotionale Bindung für ihr Unternehmen aufbauen. Im Vergleich haben sich die Vorjahreswerte marginal verändert, wobei die Zahl der hoch engagierten Mitarbeiter 2014 um 1% auf 15% gefallen ist. Hingegen stieg die Zahl derer mit geringer emotionaler Bindung um 3% auf 70%, während die Zahl der Bindungslosen um 2% auf 15% zurückging.
Das lässt abermals die Schlussfolgerung zu, dass sich die Führungsqualität in deutschen Unternehmen gegenüber 85% aller Beschäftigten auch 2014 nicht spürbar verbessert hat. In Summe weist Gallup in der Studie rd. 33,6 Millionen Arbeitnehmer über 18 Jahre aus. (2)
Schauen Sie in den Spiegel Ihrer Unternehmenskultur!
Ein Spiegel für die Unternehmenskultur ist die PGB allemal, bei der es primär um den Nachweis psychischer Arbeitsbelastungen geht. Kann der Unternehmer sowohl Nachweis als auch Umsetzungsmaßnahmen vorweisen, wenn Mitarbeiter an arbeitsbedingten Depressionen, Burnout oder anderen psychischen Erkrankungen leiden, ist dem Gesetzgeber fürs erste Genüge getan. Fehlt dieser Nachweis jedoch, besteht das Risiko für die Unternehmensleitung, in die Haftung genommen zu werden. Das bedeutet konkret, für die Ausgaben am notwendigen Genesungsprozess seiner Mitarbeiter finanzielle Eigenleistungen erbringen zu müssen plus Lohnfortzahlung und allen weiteren Verpflichtungen, die sich daraus ergeben.
Eine Dokumentation alleine reicht nicht aus, um den Gesetzesvorgaben zu genügen. Es muss ein entsprechender Maßnahmenplan ausgearbeitet sein, der bei Handlungsbedarf die kritisierten Umstände nachhaltig entschärft, um weitere Gefährdungen der Mitarbeiter zu unterbinden. Erst dann werden z.B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Unfallversicherer bereit sein, ihren Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen.
Betriebliches Gesundheitsmanagement – BGM
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist weitgehend im “Betrieblichen Gesundheitsmanagement – BGM” eingebettet. Mit dem Unterschied, dass BGM als solches zwar partiell auf gesetzlichen Verpflichtung neben freiwilligen Leistungen basiert, hingegen die PGB jedoch gesetzlich verankert ist. Gerade mittelständische Unternehmen ohne Anspruch auf ein professionell integriertes BGM werden es in der Zukunft deutlich schwerer haben, qualifiziertes Fachpersonal wirkungsvoll anzusprechen.
Einfluss auf die Geschäftsprozesse
Für den unternehmerischen Alltag ist die PGB von weitreichender Bedeutung. Greift sie doch in nahezu alle Prozesse des Unternehmens ein, wenn neue Maßnahmen zur Vermeidung psychischer Gefährdung am Arbeitsplatz umgesetzt werden bzw. Workflows verändert werden müssen.
Die Ergebnisse haben somit Einfluss auf Geschäfts-Prozesse, wie z.B. Außenwirkung, das Produkt- bzw. Leistungsportfolio, die Unternehmenskultur mit unmittelbarer Wirkung auf die Kundenloyalität, das Unternehmens-Image und u.a. die reale Gewinnsteigerung.
Befassen Sie sich bereits mit dem Aufbau Ihres „Employer Branding“ – der beste Arbeitgeber zu werden – wird den gezielten PGB-Maßnahmen ein erster Platz als Türöffner für das Recruiting neuer, qualifizierter Fachkräfte zukommen. Sie werden das Unternehmen weiter empfehlen bzw. es als Impulsgeber für zeitgemäße und zukunftsfokussierte Personalentwicklung anerkennen. Das bringt erstens einen erheblichen Imagegewinn für die Geschäftsleitung und zweitens die dauerhafte Festigung der Unternehmensbasis.
Generation Y – veränderte Qualitäten, Nutzen und Werte
Haben Sie bereits Kontakte zu Arbeitnehmern aus der viel diskutierten “Generation Y”, sind Sie bestimmt auch mit der zentralen Frage konfrontiert: “Warum sollte ich gerade für sie arbeiten?”
Mit einem großen Reservoir an positiven Argumenten und Fakten zeigen Sie nicht nur Stärke in Ihrer Zukunftsentwicklung. Sie vermitteln Ihrem Marktumfeld damit die Botschaft, ein modernes Unternehmen zu sein, indem Sie die Attraktivität des Unternehmens und der Mitarbeiter immer neu bereichern und diese auch aufrecht erhalten können.
Mit solch einer Wertepräambel stärken Sie die Kundenbindung deutlich und verankern zudem die hohe emotionale Bindung der Mitarbeiter an „ihr“ erfolgreiches Unternehmen.
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Quellenverweis:
1) Hans Böckler Stiftung, www.boeckler.de
2) Gallup Engagement Index Deutschland 2014, www.gallup.com
www.rudolphzeinhofer.de