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Erweitern Sie Ihr beraterisches Know how mit Alchimedus®!

Alchimedus® ist wieder unterwegs im Bundesgebiet. Von Februar bis Juli können Sie mit uns einmal monatlich  in einer anderen Stadt ins Gespräch kommen. Für Sie kostenfrei und unverbindlich präsentieren wir Ihnen in nur drei Stunden die große Bandbreite an Möglichkeiten, die sich Ihnen mit Alchimedus® eröffnet.

Überzeugen Sie sich!

Flyer und Anmeldung zum Download: Anmeldung und  Flyer

Alchimedus Roadshow

Wir ernten, was wir säen!

Wenn Sie mit Ihrer Unternehmung langfristig erfolgreich sein wollen, müssen Sie andere von Ihrer Idee überzeugen, sie begeistern und bewegen – Sie brauchen positive Energie! Es ist kein physikalisches Geheimnis, dass Energie nötig ist, um einen Körper zu bewegen und zu beschleunigen.

Erfolgreiche Unternehmer brauchen positive Energie, um Partner und Kunden zu bewegen, zu inspirieren und zu stimulieren. Sie müssen ihre Geschäftspartner, Ihr Team und Ihre Zielgruppe dazu motivieren, zu investieren, mitzumachen oder ihr Angebot zu kaufen.

Erfolgreiche Menschen erzeugen eine Art Energiefeld, das sich im Kontext Ihrer Unternehmung aufbaut und sie zum Autor ihrer eigenen Erfolgsstory macht.

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Neue Wege gehen, um neue Erfolge zu erzielen!

Autor und Copyright: Sascha Kugler

Die Arroganz, auch bekannt als Hochmut, ist eine der sieben Todsünden. Sie ist eine Haltung, die den Status Quo, den eigenen Wert oder die Fähigkeiten der eigenen Person besonders hoch einschätzt und gleichzeitig die Existenz anderer gleichwertiger oder sogar besserer Angebote ausschließt. Mit einer solche Sichtweise gehen meist Ignoranz und Desinteresse einher, daher muss eines ganz klar gesagt werden: Arroganz ist der Todfeind von erfolgreichen Unternehmern. Arroganz ist Ihr Todfeind!

Das Gegenteil der Arroganz ist die Demut. Und demütig sollen wir als Unternehmer auf jeden Fall sein. Denn irgendwo da draußen entsteht gerade in diesem Moment schon das Angebot, das mein eigenes Geschäft bedroht und mich als Experten ablöst, wenn ich mich nicht selbst stetig weiterentwickle.

Das sechste SUCCESS-GEN handelt also nicht vom Festhalten, vom Sparen oder Reparieren von etwas Bestehendem, bis alle Möglichkeiten ausgereizt sind. Nein, hier geht es um eine absolute Grundbedingung für Ihren Erfolg. Es geht um die radikale und permanente Veränderungsfähigkeit, um den unbedingten Willen, sich auf neue und tiefere Ebenen einzulassen und sich ständig neu zu erfinden.

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… zum Thema Personalführung im Schindlerhof bei Nürnberg

Im dieser Veranstaltung werden Alchimedus® und PERSOscreen neue und innovative Möglichkeiten für die Personalentwicklung vorstellen.

Stichworte sind:

Das neue Alchimedus® Personalmanagementsystem – Beratung im Rahmen des Förderprogramms unternehmensWert:Mensch

Wir informieren Sie, welche Möglichkeiten sich durch die Einbindung des Systems PERSOscreen in die Alchimedus® Managementplattform bieten. PERSOscreen ist ein onlinebasiertes Eignungsdiagnostik-Verfahren. Es unterstützt bei Personalentscheidungen – als objektive Ergänzung von Auswahlprozessen bei Neueinstellungen sowie als Grundlage für die Bewertung von Mitarbeitern im Rahmen der Mitarbeiterentwicklung.

Datum:  12.11.2015
Zeit: 13.00 – 17.30 Uhr
Ort: Hotel Schindlerhof, Steinacherstr. 6 – 8, 90427 Nürnberg

Nähere Informationen erhalten Sie in Kürze!

Fokussieren Sie Ihr Ziel und erarbeiten Sie die passende Strategie!

Autor und Copyright: Sascha Kugler

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Erfolgreiche Menschen haben nicht nur eine Vision und Berufung, sondern sie wissen vor allem, wie sie diese umsetzen und Realität werden lassen können. Sie haben eine klare Strategie, fokussieren sich und nutzen die bestmögliche Taktik, denn ihre Vision können sie auf vielen Wegen umsetzen.

Auch Sie können entweder einen Weg mit viel Mühsal und ohne großes Vorankommen wählen oder Sie können den direkten Weg zum Erfolg nehmen.

Um die wirkungsvollste Strategie zu finden, kommt es auf Ihre strategische Kompetenz an. Wenn Sie eine solche nicht besitzen, dann beschweren Sie sich nicht über die schlechten Ergebnisse, sondern lernen Sie endlich strategisch zu denken! Wie können Sie Ihre Zeit, Arbeitskraft und Begeisterung am besten einsetzen, um Ihre Vision zu erreichen? Das ist Ihre Gretchenfrage! Die richtige (Zukunfts-) Strategie im Sinne eines klaren Konzepts ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg aller Unternehmungen. Erst wenn die Strategie stimmt, können die anderen Prozesse sinnvoll daran ausgerichtet werden.

Die Leitlinien der Strategie müssen erstellt werden, verfügbar und verstanden sein.

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Mit dem 1. August 2015 hat das Förderprogramm unternehmenswert:Mensch begonnen.

Mit diesem Programm werden die Erstanalysen bzw. Konzeptentwicklung für die Erstberatung jedoch  nicht gefördert. Das bedeutet, dass entweder der Berater/die Beraterin die Beratung kostenfrei durchführt, was ökonomisch nicht sinnvoll ist, oder das Unternehmen sich selbst auf die Erstberatung vorbereitet (wozu die Unternehmen eher nicht in der Lage sind).

Alchimedus® hat daher eine speziell auf unternehmenswert:Mensch ausgerichtete Adaption der Potenzialanalyse, die auf Basis von 3×20 Fragen, die mittels eines Fragebogens den Unternhemen, die am Programm UWM interessiert sind, gestellt werden, entwickelt. Gemäß der vier Programmschwerpunkte von unternehmenswert:Mensch, nämlich

  • Personalentwicklung
  • Gesundheit
  • Wissen & Kompetenz
  • Chancengleichheit & Diversity

wird eine Analyse mit Maßnahmenkonzept unter sehr geringem Zeitaufwand im Design der Beratungsfirma erstellt. Zusätzlich werden Arbeitsaufgaben und Hintergrundwissen generiert. Mit diesem Bericht kann das Unternehmen mit oder ohne Unterstützung des Beraters / der Beraterin das Erstgespräch mit der Erstberatungsstelle durchführen. Der Bericht ist bestens strukturiert, bietet ausreichend Hintergrundmaterial und Fakten, damit das Gespräch mit der Erstberatungsstelle fundiert und ohne weitere Vorbereitung absolviert werden kann.

Die Erstberatungsstelle gibt im Anschluss daran entsprechend Maßnahmen frei, so dass der Berater / die Beraterin durch das Unternehmen beauftragt werden kann.

Die Alchimedus®Potenzialanalyse UWM kostet mit einem Fragebogen bis 10 Mitarbeiter bzw.  mit zwei Fragebögen bis 251 Mitarbeiter, jeweils inkl. unlimitierter Anzahl an Analysen / Berichten und inkl. aller Updates p.a. € 980,- netto. Alchimedus® Partner, die bereits übert das Alchimedus® Beraterpaket Business Power, verfügen, erhalten die  Software zum Preis von € 280,- netto p.a.

Die Berichte können selbst verändert und auf die eigenen Angebotsschwerpunkte, Design etc. angepasst werden. Die Copyright-Kennzeichnung Alchimedus® ist dabei auch in den Berichten immer zu verwenden.

Sagt Ihnen das Angebot zu? Gerne senden wir Ihnen ein Vertragsangebot. 

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Autoren: Sascha Kugler und Joachim Griesang, Rechtsanwalt

Geschäftsleitungen stehen heute unter genauer Beobachtung, speziell im Falle der beauftragten Fremdgeschäftsführung (Nicht-Inhaber).

Auch im nachvertraglichen Bereich, also nach Beendigung des Engagements in einem Unternehmen, kann ein Manager in die Zwickmühle geraten, die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Zweifelsfalle nicht nachweisen zu können. Sein Chefsessel wird damit zum “Pulverfass” mit weitreichenden finanziellen Folgen.

Und selbst eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) ist kein Freifahrtschein für fahrlässige Fehler des Managements.

Grundsätzlich geht es um eine Haftungssituation aufgrund von Innen- und Außenansprüchen. Selbst bei  fremden Verschulden haftet das Management.

Innenansprüche, also finanzielle Einbußen des Unternehmens wegen Fehlern der versicherten Person, ohne dass diese auf Haftpflichtansprüchen Dritter beruhen, können sich zum Beispiel durch Warenlieferungen ohne ausreichende Sicherheit oder ungenügende Organisation von Betriebsabläufen ergeben. Auch unzureichende Finanzierungsmaßnahmen, eine falsche Einschätzung des Personalbedarfs oder das Einstellen ungeeigneter Mitarbeiter können Schadenersatzansprüche begründen.

Der weit überwiegende Teil von Haftungsfällen betrifft diese Innenhaftung. Damit sind Vertrauenshaftungstatbestände oder Haftungssituationen bei der Vertretung der Gesellschaft gemeint.

Hier haftet der Manager bzw. die Organe der Gesellschaft wie Aufsichtsorgane / Aufsichtsräte oder Gesellschafter / Eigentümer für Ansprüche Dritter gegenüber der Gesellschaft.

Bei der Außenhaftung werden Haftungsansprüche seitens Geschäftspartnern (Kunden / Lieferanten), Wettbewerbern, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten gestellt. Beispiel: Haftungsfälle im Bereich Steuern / Buchführung der Insolvenz oder auch im Sozialrecht.

Ein scheinbar kleiner Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung? Da kennt der Fiskus kein Pardon. Die versehentliche Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen? In diesem Fall droht nicht nur Ärger, es kann richtig teuer werden.

Auch bei einem Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Markenrechte können Schadenersatzansprüche Dritter hohe Schäden nach sich ziehen. Diese sogenannten Außenansprüche (Finanzamt, Zoll und andere staatliche und private Institutionen) sind in der Praxis an der Tagesordnung.

Das bedeutet grundsätzlich, dass dem Management, also dem Organ, ein schuldhaftes pflichtwidriges Fehlverhalten nachgewiesen werden muss, das zu einem Vermögensnachteil für das Unternehmen oder eines Dritten geführt hat.

Allein die Behauptung oder Feststellung einer offenbar „falschen“ oder unvorteilhaften unternehmerischen Entscheidung reicht zwar nicht aus.

Ist allerdings ein Schaden feststellbar, findet oft eine Beweislastumkehr statt, das heißt, der Unternehmensmanager muss beweisen, dass seine Entscheidung trotz Schadeneintritts die richtige war (wichtiger Punkt hierbei: die Dokumentation der Entscheidungsfindung).

Vor diesem Problem stehen nun immer mehr Geschäftsführer / Vorstände und auch Aufsichtsräte / Beiräte oder Gesellschaftervertreter.

Die Interessenlage aller Beteiligten ist im Schadensfall äußerst komplex und führt oft dazu, dass ein Kompromiss (deal bzw. Vergleich) zwischen den Beteiligten ausgehandelt wird.

Versicherungslösungen am Markt können bedingungsgemäß nicht allumfassend sein. So tritt sie etwa bei Vorsatz nicht ein. Je nach Anbieter und Risikosituation begrenzen diverse Ausschlusstatbestände den Versicherungsschutz zum Teil erheblich. So enthalten die Versicherungsbedingungen im Regelfall einen sogenannten Dienstleistungsausschluss, welcher dazu führt, dass Vermögensschäden, welche im Rahmen der operativen Tätigkeit der versicherten Person verursacht wurden, nicht gedeckt sind.

Eine D&O-Police schützt die versicherten Personen ausschließlich in ihrer gesellschaftsrechtlichen Organfunktion und schließt nicht Dienstleistungen ein, die von den Organen unmittelbar selbst erbracht werden.

Der Dienstleistungsausschluss führt somit in der Praxis nicht selten dazu, dass vom Versicherer eine Deckung abgelehnt wird.

Mangelnde Kenntnisse und Eignung für ein Ressort führen zu keiner Haftungsbefreiung („Nichtwissen schützt vor Strafe nicht“). Gerade im Aufsichtsrat sitzende Arbeitnehmervertreter unterliegen häufig dieser Problematik.

Fälle aus der Praxis betreffen aber auch die Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers oder des “faktischen Geschäftsführers”.

Die Lösung?

Die Software Alchimedus® Geschäftsleitung interaktiv